In Teil 3 unseres Quizzes zum Thema Willenserklärung musst Du Fragen aus der Welt der Rechtswissenschaften beantworten.
10 Fragen! Mach den Wissenscheck und bestehe das Quiz!

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Die Willenserklärung ist grundsätzlich von der _____ _____ abzugrenzen.
Bei der _____ _____ liegt objektiv kein auf einen Rechtserfolg gerichteter Wille vor.
Zwei Squashspieler verabreden sich zu _____ _____.
A kann _____ nicht von B verlangen, dass B auch tatsächlich spielt.
Die Willenserklärung ist grundsätzlich in _____ Teile zu gliedern, den objektiven Tatbestand, das bedeutet dem Erklärungstatbestand, sowie den subjektiven Tatbestand.
Der _____ Tatbestand der Willenserklärung wiederum besteht aus dem Handlungswillen beziehungsweise Betätigungswillen, dem Erklärungswillen sowie dem Rechtsfolgewillen.
Das _____ _____ veranschaulicht dies noch einmal.
Der objektive Tatbestand der Willenserklärung ist der _____.
Hiermit ist die für andere erkennbare _____ gemeint.
Da es sich um eine für andere erkennbare _____ handeln muss, ist das Schweigen nicht als Willenserklärung zu werten.
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