In Teil 2 unseres Quizzes zum Thema Zivilprozessordnung Deutschland musst Du Fragen aus der Welt der Rechtswissenschaften beantworten.
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Um die Durchsetzung privater Rechte zu gewährleisten, eröffnet der Staat den Zivilrechtsweg mit der Möglichkeit für den Kläger, in _________________er bürgerlichen Rechtsstreitigkeit _________________e im Wege der Zwangsvollstreckung gegen den Beklagten durchsetzbare Gerichtsentscheidung zu erwirken, insbesondere _________________ vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder _________________en anderen Vollstreckungstitel (§ 794 ZPO).
Eine _____ Rechtsstreitigkeit liegt typischerweise vor, wenn das Rechtsverhältnis, aus dem der Kläger den geltend gemachten Anspruch herleitet, dem bürgerlichen Recht zuzuordnen ist.
Das zählt insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch, in dem das Schuldrecht, das Sachenrecht sowie das Familienrecht und das Erbrecht geregelt sind, aber auch das Handelsgesetzbuch für bestimmte Ansprüche gegen _________________ Kaufmann (§ 95 Absatz 1 Nr. 1 GVG).
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden dagegen von den Gerichten für Arbeitssachen nach dem Arbeitsgerichtsgesetz entschieden ( § 2 Absatz 1, § 1 _____ ).
Das Verfahren nach der ZPO dient _____ _____ und der Durchsetzung bürgerlicher Rechte.
Geht es hingegen auch um Rechtsgüter von allgemeinem Interesse, beispielsweise das Kindeswohl, gilt als spezielle Verfahrensordnung das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, das sich von der ZPO vor allem durch die herrschenden Verfahrensgrundsätze unterscheidet wie die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes ( § 26 _____ )
Wie gewährleistet das _____ _____ die Privatautonomie ?
Wie das bürgerliche Recht die Privatautonomie gewährleistet, so ist es nach der die ZPO beherrschenden Dispositionsmaxime dem _________________zelnen überlassen, durch Klageerhebung _________________ Gerichtsverfahren zu veranlassen (§ 253 ZPO).
Das Gericht darf nur über die von den Parteien gestellten _____ entscheiden.
Auf einen _________________ soll das Gericht selbst hinwirken (§ 278 ZPO).
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