Was ist das Pflegeberufegesetz für ein Gesetz?

Zuletzt aktualisiert: 01.06.2023

Das Altenpflegegesetz war eine Gesetzmäßigkeit, die in Deutschland die Genehmigung zur Führerschaft der Tätigkeitsbezeichnung Altenpflegerin oder Seniorenbetreuer und die dazugehörige Schulung regelte. Es trat am 1. August 2003 mit der Zielsetzung in Kraft, bundesweit ein einheitliches Ausbildungsniveau zu gewährleisten und die Attraktivität des Berufes zu steigern.

Das Altenpflegegesetz enthielt unter anderem Bestimmungen zu den nachfolgenden Themenstellungen:

  • Zugangsvoraussetzungen zur Schulung in der Langzeitpflege
  • Länge und Konstruktion des Ausbildunges in der Langzeitpflege
  • Contents und Ausmaß des abstrakten und anwendbaren Ausbildunges in der Langzeitpflege
  • Prüfungsanforderungen und Abschlussexamen in der Langzeitpflege
  • Verleihung und Entzug der Genehmigung zum Geleiten der Tätigkeitsbezeichnung Altenpflegerin oder Seniorenbetreuer
  • Bestätigung von fremdländischen Berufsqualifikationen in der Langzeitpflege

Das Altenpflegegesetz ist zum 1. Januar 2020 außer Kraft getreten und wurde durch das Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) abgelöst. Das Pflegeberufegesetz führt eine generalistische Ausbildung für alle Pflegeberufe ein, die zu einer einheitlichen Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann führt.

Was ist das Pflegeberufegesetz?

Das Pflegeberufegesetz ist eine Gesetzesform, die in Deutschland die Genehmigung zum Geleiten der Tätigkeitsbezeichnung Betreuer oder Betreuerin und die dazugehörige Schulung regelt. Es ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten und hat das Altenpflegegesetz und das Krankenpflegegesetz abgelöst. Das Pflegeberufegesetz führt eine generalistische Ausbildung für alle Pflegeberufe ein, die zu einer einheitlichen Berufsbezeichnung führt.

Das Pflegeberufegesetz enthält unter anderem Bestimmungen zu den nachfolgenden Themenstellungen:

  • Zugangsvoraussetzungen zur Bildung in der Fürsorge
  • Länge und Konstruktion des Ausbildunges in der Fürsorge
  • Contents und Ausmaß des praxisfernen und anwendbaren Ausbildunges in der Fürsorge
  • Prüfungsanforderungen und Abschlussexamen in der Obsorge
  • Verleihung und Entzug der Genehmigung zum Geleiten der Tätigkeitsbezeichnung Betreuer oder Betreuerin
  • Bestätigung von fremdländischen Berufsqualifikationen in der Fürsorge
  • Bezahlung der professionellen Lehre in der Fürsorge
  • Modellvorhaben zur Entwicklung des Pflegeberufs
  • Hochschulische Pflegeausbildung

Das Pflegeberufegesetz wird im Einzelheit durch die Ausbildungsverordnung und Prüfungsverordnung als auch die Finanzierungsverordnung verwirklicht.

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