Was ist eine Konzession im Verwaltungs- und Völkerrecht?
Unter Konzession versteht man:
- Die Erteilung eines Rechtes an einem Gemeinbesitz durch die befugte öffentliche oder örtliche Stelle, zum Beispiel die Überlassung einer Abbaugerechtigkeit für ein Rohmaterial oder einer Sendekonzession für eine entschiedene Radiofrequenz. Eine evtl. oder Konzessionsgebühr ebenfalls eine Konzessionsabgabe vom Konzessionsnehmer an den Überlasser wird als Gegenwert in vielen Fallen ausgezahlt. Eine Weise soll damit diesem Erstattung für seine Beschränkungen erhalten.
- Die geschäftliche Genehmigung zum Tätigkeit einer Firma. Ist sie an das Individuum des Entrepreneurs angebunden, wird sie Personalkonzession, ist sie an eine feststehende Betriebsstätte angebunden, wird sie Realkonzession bezeichnet.
- Die Übermittlung einer öffentlichen oder örtlichen Aufgabenstellung an Leute des persönlichen Gesetzes, zum Beispiel die Dienstleistungskonzession zur Vollzug von Entsorgungsverträgen.
- Die Zustimmung zur Exekution einer Betätigung, die in wirklichkeit einer Persönlichkeit des staatlichen Gesetzes reserviert ist.
- Das Zugeständnis der Berechtigung, eine feste Handlung durchzuführen und dabei speziell zudem beschlagnahmen zu dürfen. Enorme Infrastrukturprojekte vor allem Bahnen wurden auf diesem Pfad im 19. Jahrhundert erlaubt. Es gibt heutzutage dafür in Deutschland keine Rechtsgrundlage mehr. Heutzutage über eine Planfeststellung realisiert wird die identische Zielsetzung. Die Eisenbahnkonzession und die Seilbahnkonzession beinhaltet in der Schweiz hinter wie vor ein Enteignungsrecht des Vorhabenträgers oder Entrepreneurs selber. Das Enteignungsrecht wurde per Beginn 2010 im Eisenbahngesetz frisch beherrscht. Eine staatliche Interessiertheit am Aufbau der Eisenbahn wird verlangt.
Um Geschehen des Völkerrechts und Verwaltungsrechts handelt es sich hiermit.
Welche Gewerbe benötigen eine Konzession nach der Gewerbeordnung?
In den letzten Jahrzehnten im Zusammenhang einer Deregulierung zurückgegangen hat die Anzahl der Geschäfte, die genehmigungspflichtig und somit konzessioniert sind. Das Staatswesen will sich bei vielen Industrien aber eine Beaufsichtigung aus zum Beispiel gesundheitlichen oder ordnungspolitischen Motiven reservieren. Mehrere Handelsgewerbe werden unter anderem in § 29 bis § 40 der Gewerbeordnung erwähnt. Die Handelsgewerbe bedürfen einer speziellen Erlaubnis.
Es folgt eine Aufzählung bewilligungspflichtiger Geschäfte ohne Recht auf Ganzheit:
- Einer Gaststättenkonzession bedürfen Tätigkeit eines Restaurants und der Tresen von alkoholhaltigen Drinks nach Gaststättengesetz.
- Betriebsamkeit eines Etablissements
- Betriebsamkeit eines Spielkasinos oder eines Lotteriespieles, § 33h GewO
- Tätigkeit einer Linie durch einen Verkehrsbetrieb
- Ausführung rettungsdienstlicher Werke
- Tätigkeit eines eigenen Hospitals, § 30 GewO
- ein Handwerksbetrieb, der an Gasnetzen und Wasserrohrnetzen werken darf
- Bewachungsgewerbe, § 34a GewO mit Bewachungsverordnung,
- Immobilienhändler, Darlehensvermittler, Bauträger und -betreuer, § 34c GewO
- Versicherungsvermittler § 34d Gewerbeordnung
- Finanzanlagenvermittler § 34f GewO
- Honorarfinanzanlagenberater § 34h GewO
- Herstellung von Stoff durch Niederbrennen
- Reichen Vorschriften u. a. nach PBefG unterliegen Taxiunternehmen.
- Geschäft mit Schusswaffen und Kugel u. a. nach Waffengesetz und der Gesetzesform über die Kontrolle von Kriegswaffen
- Erscheinungsformen des Handlings mit Vertebraten wie Aufzucht, Geschäft, Show, Reitbetrieb oder Fahrgeschäft, Hundeausbildung für andere oder Kampf als Ungeziefer
Sofern keine Verletzung gegen die Bedingungen erfolgt, sind in Deutschland im Gegensatz zu anderen Staaten wie der Schweiz Zugeständnisse gewöhnlich per se temporell unbeschränkt lange wirksam. Die Konzession ist bei Untreue des Konzessionsnehmers ständig zu scheitern oder anschließend abzubestellen. Verboten wird die Exekution des Geschäftes.