Was ist der Betriebsvermögensvergleich im Bilanzsteuerrecht?

Zuletzt aktualisiert: 16.03.2023

Der Betriebsvermögensvergleich ist eine Gewinnermittlungsart. Die Gewinnermittlungsart ist steuerrechtlich. Wird dabei zwischen dem vollständigen Betriebsvermögensvergleich und dem unvollständigen Betriebsvermögensvergleich unterschieden.

Buchführungspflichtige Gewerbetreibende ermitteln gemäß § 5 EStG. ihren Erlös.

Gemäß § 4 Absatz 1 ermitteln ihren Ertrag EStG.

  • Land- und Forstwarte, die buchführungspflichtig sind oder die nicht buchführungspflichtig sind und einen Antrag nach § 13a Absatz 2 EStG stellen
  • Selbständige, die freiwillig Taschenbuchausgaben führen, sowie
  • Gewerbetreibende, die nicht buchführungspflichtig sind und nicht freiwillig Taschenbuchausgaben führen, aber wegen geistesabwesender Erhebungen nach § 4 Absatz 1 EStG ausmessen werden.

Der Betriebsvermögensvergleich setzt eine Gewinnermittlung durch doppelte Buchführung voraus. Die Gewinnermittlung ist periodengerecht. Der Gewinn ergibt sich aus:

   Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres
-  Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres
=  Betriebsvermögensänderung (Zunahme oder Abnahme) bzw. Gewinn

   Betriebsvermögensänderung (Zunahme oder Abnahme) bzw. Gewinn
+  Entnahmen des Wirtschaftsjahres
-  Einlagen des Wirtschaftsjahres
=  Gewinn / Verlust

Als Reinvermögenszugangstheorie genannt wird die für diese Weise der Gewinnermittlung maßgebliche steuerliche Konzeption und die für diese Weise der Gewinnermittlung maßgebliche steuerliche Konzeption stellt auf die Vermehrung der Habschaft innerhalb einer festen Periode als fahrbare EStG Einkommensquelle ab, während den Überschusseinkünften ( § 2 Absatz 1 Reihe 1 Nr. 4 bis 7 EStG ) die Quellentheorie, die so genannt ist, zu Grundlage liegt.

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