In Teil 7 unseres Quizzes zum Thema Werkvertrag musst Du Fragen aus der Welt der Rechtswissenschaften beantworten.
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Vergebliche _____ sind solche Aufwendungen, die der Besteller im Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Leistung des Schuldners getätigt hat, die aber im Fall der Mangelhaftigkeit des Werkes entweder nicht notwendig waren oder zu früh getätigt wurden.
Derartige Aufwendungen sind kein Schaden i. S. d. § § 280 und 281 _____, da sie weder Folge der Pflichtverletzung sind noch im Falle der Herstellung eines mangelfreien Werkes unterblieben wären.
§ _____ regelt die Verjährung der Mängelansprüche beim Werkvertrag.
Danach verjähren die in § _____ Nrn.
_____, 2 und 4 genannten Ansprüche
in _____ Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungsleistungen oder Überwachungsleistungen hierfür besteht,
in _____ Jahren bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungsleistungen oder Überwachungsleistungen hierfür besteht,
in allen anderen _____ in der regelmäßigen Verjährungsfrist, also in drei Jahren.
Die Verjährung beginnt in den _____ des Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 2 mit der Abnahme.
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