In Teil 2 unseres Quizzes zum Thema Vermögensrecht musst Du Fragen aus der Welt der Rechtswissenschaften beantworten.
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Nutzungen sind gem. § 100 _____ die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt.
Nach § 99 Absatz 1 _____ werden als Früchte einer Sache diejenigen Erzeugnisse der Sache und die sonstige Ausbeute, welche aus der Sache ihrer Bestimmung gemäß gewonnen wird, bezeichnet.
_____, Eier, aber auch Kies, Getreide.
Das Grundgesetz gewährleistet die _____ in Art. 14 GG.
Dies macht deutlich, dass _____ _____ als eines der wesentlichsten und schutzbedürftigsten Rechte in unserer Rechtsordnung zu betrachten ist.
Zwar ist der Begriff des Eigentums im _____ nicht definiert, dennoch ist § 903 _____ zu entnehmen, dass das Eigentum nur an körperlichen Gegenständen bestehen kann.
Gem. § 903 _____ kann der Eigentümer einer Sache mit der Sache beliebig verfahren und andere von jeglicher Einwirkung auf diese Sache ausschließen.
Neben der alleinigen rechtlichen Herrschaft über eine Sache kann nach den § § 1008 bis 1010 _____ auch ein Bruchteilseigentum durch eine Bruchteilsgemeinschaft oder ein Gesamthandseigentum, der OHG, der KG oder der Gütergemeinschaft ) bestehen.
Auch der die _____ gesetzlich gewährleistet ist und dem Eigentümer eigeräumt wird, dass er mit der Sache beliebig verfahren und andere ausschließen kann, können sich dennoch Schranken ergeben.
Mögliche Gründe für derartige Schranken können öffentlich-rechtlicher _____ sein.
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