In Teil 5 unseres Quizzes zum Thema Rechtsstaat musst Du Fragen aus der Welt der Rechtswissenschaften beantworten.
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Die spezifische Sicht formulierte in den 1860er Jahren _____: Man muß zuerst davon annehmen, dass Begriff und Vorstellung des ‚ Rechtsstaates ‘ charakteristisch germanisch sind.
Sie sind in einer nicht germanischen Einzelsprache correct erneut zu betragen, weder in einer nicht germanischen _____ kommen beide vor.
Mehr als 100 Jahre später musste _____ dies bloß wenig komplettieren: ebenfalls er stellte fest, dass sich der germanische Rechtsstaat von vornherein von der großbritannischen Staatsrechtslehre rule of law unterscheidet, aber er musste fortan beifügen: Translationen wie État de Droit im Französischen und Estado de Derecho im Spanischen sind von der germanischen Staatsrechtslehre motiviert und verbinden sich z. T. mit der Anforderung nach vor allem wirtschaftlichen Rest-Freiheiten unter autoritativen Herrschaftsformen.
_____ hatte nicht lediglich die eigen germanische Eigenschaft des Rechtsstaats konstatiert, sondern außerdem diese Besonderheit des germanischen Rechtsstaats näher dargelegt: Es sei die knifflige Position der Gesetzmäßigkeit in Deutschland.
Eine Struktur von Rechtsbehelfen und Rechtsgrundsätzen beinhaltet die _____ des Rechtsstaats nach Stein, durch welche das Gouvernement zur Innehaltung der rechtlichen Rechtsordnung in ihren Vorschriften und concreten Thätigkeiten erzwungen werden soll.
Ein solcher Ausdruck war für England _________________ unnötig, da die Thatsache seines allgemeinen Gesetzes sowieso jene Anforderung erfüllte. für Frankreich ebenso, weil da neben dem Gedanken der Gesetzmäßigkeit die Prinzipien der Verantwortung und der Verfahrensweise äußerst offensichtlich geäußert waren.
Es gibt in der _____ akademischen Debatte singuläre Bemühungen.
Im Verbindung an MacCormick als auch unter Verweis auf _____ und Buchwald vertritt Schulze-Fielitz die Behauptung, dass altenglische rule of law und germanischer Rechtsstaat inzwischen weitherum gleichartig geworden seien, was impliziert, dass dem nicht stets so war.
Im Umstand eines pointiert äußerlichen Rechtsstaatsverständnisses - bereits MacCormick verglich sein großbritannisches, doch gesetzestreu äußerliches Konzept mit der auch recht äußerlichen Ansicht von Hans Kelsen - gelangt Erhard Denninger zu der Ansicht, dass Rechtsstaat und rule of law erheblich ‚ konsensuell ‘ seien und fordert in diesem Wert _________________ Einstieg der deutschen für die altenglische Debatte.
Die Ausdrucksweise von Schulze-Fielitz ist deshalb mehr _____ und lässt im Übrigen offen, welches Seitenteil im inzwischen vollzogenen Angleichungsprozess die den profitableren Veränderungen unterzogene ist.
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