In Teil 4 unseres Quizzes zum Thema Leistungsstörung musst Du Fragen aus der Welt der Operations Management beantworten.
10 Fragen! Mach den Wissenscheck und bestehe das Quiz!
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Hat der Gläubiger einmal Schadensersatz statt der Leistung verlangt, dann kann er die Leistung _________________ nicht mehr verlangen.
Das ergibt sich aus § 281 Absatz 4 _____, wonach der Anspruch auf die Leistung ausgeschlossen ist, sobald der Gläubiger statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
Diese _____ soll auch dem Schuldner eine gewisse Sicherheit geben, wonach er sich entweder auf die Erfüllung oder aber auf einen Schadensersatz statt der Leistung einstellen können soll.
Gem. § 284 _____ kann der Gläubiger anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung den Ersatz von Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte.
Dies gilt jedoch nicht, wenn der Zweck dieser _____ auch ohne die Pflichtverletzung des Schuldners nicht erreicht worden wäre.
Dadurch wird gewährleistet, dass _____ _____ für die Aufwendungen geradestehen muss, _____ die Unmöglichkeit zu vertreten hat.
Ist die geschuldete _____ nur teilweise unmöglich, dann liegt eine sogenannte Teilunmöglichkeit vor.
Da die _____ nur teilweise unmöglich ist, gibt es also einen anderen Teil der Leistung, der noch zu erbingen wäre.
_____ ist demnach nur dann möglich, wenn die Leistung entsprechend in mindestens zwei Teile zerlegbar ist.
Als Beispiel möge der _____ Sachverhalt dienen.
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