In Teil 2 unseres Quizzes zum Thema Leistungsstörung musst Du Fragen aus der Welt der Operations Management beantworten.
10 Fragen! Mach den Wissenscheck und bestehe das Quiz!

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Ist die Leistung bereits zu diesem Zeitpunkt _________________ möglich, dann liegt die anfängliche Unmöglichkeit vor.
Als Beispiel möge der _____ Sachverhalt dienen.
V und K _________________ einen Kaufvertrag über den Pkw des V, den V als Oldtimer verkaufen will.
_____ zuvor hatte der Blitz in die Garage eingeschlagen, die daraufhin in Brand geriet.
Dabei ist auch das Auto komplett ausgebrannt und _________________ verwendbar.
Ob V von _____ _____ des Pkw wusste, ist hier nicht relevant, da es in diesem Beispiel lediglich um die Begrifflichkeit der Unmöglichkeit geht.
Liegt also bereits ein Leistungshindernis bei Vertragsschluss vor, dann ist § 311a _____ einschlägig.
Dann kann der Gläubiger gem. § 311a Absatz 2 _____ nach seiner Wahl Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz seiner Aufwendungen in dem in § 284 _____ bestimmten Umfang verlangen.
Diese Rechtsfolgen gelten jedoch _____ nicht, wenn der Schuldner das Leistungshindernis bei Vertragsschluss nicht kannte und seine Unkenntnis auch nicht zu vertreten hat.
Ist die _____ zu dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwar noch möglich und tritt die Unmöglichkeit der Leistung erst danach ein, dann handelt es sich um die nachträgliche Unmöglichkeit.
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