Was ist ein Fiktiv-Kaufmann?

Zuletzt aktualisiert: 15.02.2024

Ist eine Firma im Handelsregister eingetragen, so kann gem. § 5 HGB gegenüber demjenigen, welcher sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, dass das unter der Firma betriebene Gewerbe kein Handelsgewerbe sei. Das bedeutet, dass der Unternehmer nach Eintragung ins Handelsregister als Kaufmann behandelt werden muss und Geschäftspartner diesen auch als einen solchen behandeln können, selbst wenn sie wissen, dass der Unternehmer unrichtiger Weise eingetragen ist.

Es ist aber fraglich, ob § 5 HGB heute (d. h. seit dem Handelsrechtsreformgesetz vom 1. Juli 1998) noch sinnvoll ist. Wie bereits dargestellt, kann sich der Unternehmer bereits nach § 2 HGB in das Handelsregister eintragen lassen. Damit läuft § 5 HGB also praktisch leer.

    👉 Dir gefällt dieser Beitrag?
    Success! Thanks for Your Request.
    Error! Please Try Again.