In Teil 4 unseres Quizzes zum Thema Wertpapierdepot musst Du Fragen aus der Welt der Betriebswirtschaftslehre beantworten.
10 Fragen! Mach den Wissenscheck und bestehe das Quiz!

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Die Geltendmachung des verbrieften Rechts, etwa des Stimmrechts bei Aktien, erfolgt _________________ durch Vorlage der eigentlichen Urkunde, sondern durch eine Hinterlegungsbescheinigung eines Kreditinstituts.
Nach _____ _____ ist der Eigentümer sammelverwahrter Wertpapiere auch ihr mittelbarer Besitzer.
Pfändungsgläubiger können nicht auf die sammelverwahrten Wertpapiere selbst zugreifen, sondern nur _____ _____ des Hinterlegers am Sammelbestand bei dessen Zwischenverwahrer nach den § § 829, 835, 836 und 857 ZPO pfänden.
Ein gutgläubiger Erwerb findet _________________ durch unmittelbaren Besitz statt, sondern lediglich durch mittelbaren Mitbesitz und Hinterlegungsbescheinigung.
Es gibt _____ Arten der Girosammelverwahrung.
Die Girosammelverwahrung nach § 5 Absatz 1 _____ kommt für im Inland begebene und belegene Wertpapiere zur Anwendung.
Sie lagern direkt beim _____ Zentralverwahrer.
Der Sitz des Emittenten kann aber auch im _____ liegen.
Die Girosammelverwahrung nach § 5 Absatz 4 _____ kommt für im Ausland begebene und belegene Wertpapiere zur Anwendung.
Sie lagern bei _________________m ausländischen Zentralverwahrer, jedoch unterhält der inländische Zentralverwahrer zu ihm _________________ gegenseitige Kontenverbindung, über die er dem Depotkunden Miteigentum am Wertpapierbestand verschaffen kann.
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