In Teil 13 unseres Quizzes zum Thema Mahnverfahren musst Du Fragen aus der Welt der Betriebswirtschaftslehre beantworten.
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Wird hingegen _________________ normaler Anspruch versehentlich in _________________er dieser Verfahrensarten geltend gemacht, führt die automatische Überleitung in das entsprechende Prozessverfahren zu _________________er Klageabweisung als in der gewählten Verfahrensart unzulässig.
Bis 1977 wurde der Mahnbescheid in _____ offiziell Zahlungsbefehl genannt.
In _____ weicht die Bezeichnung ab.
Dort wird im Rahmen des obligatorischen Mahnverfahrens auf Antrag des Gläubigers durch das Gericht _________________ sogenannter Bedingter Zahlungsbefehl erlassen, solange die Forderung _________________en Betrag von 75.000.00 € nicht überschreitet.
Mit der Verordnung Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 wurde zudem _________________ Europäisches Mahnverfahren _________________geführt.
Die EuMahnVO gilt in allen Mitgliedstaaten der _____, mit Ausnahme von Dänemark.
Damit soll die Beitreibung von _____ gegenüber Schuldnern vereinfacht werden, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben.
Zuständig für _________________ Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland ist dabei das Amtsgericht Berlin-Wedding.
Dieses ist nicht nur das zentrale Mahngericht für die Bundesländer _____ und Brandenburg.
Vielmehr wurde das Amtsgericht Berlin-Wedding im _____ der Einführung des Europäischen Mahnverfahrens auch zum Europäischen Mahngericht Deutschland bestimmt.
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