In Teil 3 unseres Quizzes zum Thema Mahnverfahren musst Du Fragen aus der Welt der Betriebswirtschaftslehre beantworten.
10 Fragen! Mach den Wissenscheck und bestehe das Quiz!

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Soweit das Arbeitsgericht sachlich zuständig ist, ist dasjenige Arbeitsgericht örtlich zuständig, bei dem auch das streitige Verfahren durchzuführen wäre, mithin nach § _____ und § 82 Arbeitsgerichtsgesetz das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Betrieb liegt.
Das Mahnverfahren wird durch _________________ Antrag des Gläubigers beim zuständigen Zentralen Mahngericht eingeleitet.
_____ _____ kann jederzeit gestellt werden.
In der Praxis ist _________________e Antragstellung jedoch erst sinnvoll, wenn _________________ Schuldner in Verzug geraten ist oder die Verjährung noch kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist gehemmt werden soll.
Der Antrag des Gläubigers auf Erlass _________________ Mahnbescheids erfolgt auf einem Formblatt mit folgenden Angaben:
Datum _____ _____
_____, ggf. mit rechtlichem Vertreter, bei Firmen und juristischen Personen Angabe der Geschäftsform, Angaben zur Vorsteuerabzugsberechtigung
Antragsgegner, ggf. mit rechtlichem Vertreter, bei _____ und juristischen Personen Angabe der Geschäftsform
genaue Bezeichnung des _____ mit Spezifizierung der Geldforderung
ob und, wenn ja, vor welchem Gericht im Falle _________________es Widerspruchs/Einspruchs _________________ streitiges Verfahren durchzuführen wäre
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