In Teil 5 unseres Quizzes zum Thema Amtsermittlungsgrundsatz musst Du Fragen aus der Welt der Rechtswissenschaften beantworten.
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Folge dieser Verpflichtung zur ausführlicher Sachaufklärung ist _________________ Mitwirkungspflicht der Beteiligten, denen der betreffende Umstand am wohlsten anerkannt ist und die deshalb außerdem am wohlsten darüber Information erteilen können ( § 26 Absatz 2 VwVfG ).
Wenn zuerst die Beteiligten selber um _____ liegt für Gerichtshof oder Organ geradezu auf der Pfote anzusuchen.
Folgende weitergehende Mitwirkungspflichten sind sich _____ im Sozialleistungsrecht in den § § 60 ff festgelegt, wie die Verpflichtung zum individuellem Auftreten einer ärztlichen oder psychischen Heilung oder Prüfung zu unterwerfen oder außerdem an einer berufsmäßigen Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen.
Der Betreffende kommt seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, die Performance, die beantragt ist, kann unter strengen Bedingungen verwehrt oder erneut weggenommen werden ( § 66 _____ ).
Die _____ beziehungsweise Zumutbarkeit ist Limite für die Mitwirkungspflicht immer.
Der Steuerzahler hat ebenfalls im Besteuerungsverfahren an der _____ der Angelegenheit mitzuwirken.
Die Besteuerungsgrundlagen können bei Nichtverwirklichung zum Beispiel berechnet werden ( § 162 AO ) oder selbst _________________ Verbrechen oder Verstoß liegt vor.
Dritte zum Beispiel gemäß § § 315 ff _____ Chefs gegenüber der Bundesagentur für Arbeit oder gemäß § 28a SGB IV Chefs und gemäß § 28 m, § 28o SGB IV Beschäftigte gegenüber der Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag können außerdem zur Beteiligung beauftragt sein.
Zudem in den verwaltungsgerichtlichen Rechtsverfahren ( § 86 _____, § 76 FGO, § 103 SGG ) zieht der Gerichtshof die Beteiligten zur Durchforschung des Umstandes heran, speziell durch das Ersuchen, sich brieflich auszudrücken, d. h. Schriftsätze einzureichen, die den Beteiligten dann von Amtsstelle wegen zu überbringen sind.
Die Einvernehmung von Teilen, die Erholung von Gutachten, die Aneignung des Hinsehens, Dokumente, beigezogene Urkunden und exzeptionell außerdem der Versicherungsvertrag an Bunde statt dienen zur zusätzlicher Untersuchung ( § 26, § 27 _____ ).
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