In Teil 4 unseres Quizzes zum Thema Amtsermittlungsgrundsatz musst Du Fragen aus der Welt der Rechtswissenschaften beantworten.
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Eine _____ allgemeine Interessiertheit an der gründlichen und zutreffenden Aufnahme der Sache, die zu beurteilend ist, und der Sachentscheidung, die zu passenden Gerichtsverfahrenen ist, besteht in den entsprechenden Gerichtsverfahrenen und Verwaltungsverfahren.
So dient der Verwaltungsprozess nicht nur dem _____ Rechtsschutz des Beschwerdeführers, sondern ist ebenfalls stets sachliches Rechtsbeanstandungsverfahren insofern, als die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Gebilde der Gewaltentrennung die Betätigung der Stellen im staatlichem Interessiertsein zu beherrschen hat.
Neben den Beteiligten _________________ Repräsentant des staatlichen Belanges nimmt deshalb zudem an den Prozessen teil ( § § 35 bis 37 VwGO ).
Der zeitgemäße Rechtsstaat darf im Hinsicht auf die Unschuldsvermutung, die im Strafprozess geltend ist,, das Anrecht auf _________________n gerechten Prozess und andere Grundwerte von Verfassungsrang bloß und geradlinig den faktischen Übeltäter schuldangemessen strafen. ( § 244 Absatz 2 StPO ) setzt das _________________ selbstständige und umfangreiche Sachaufklärung voraus.
In Dingen der Freiwilligen Rechtsprechung, seit 1. September 2009 festgesetzt im _____, gilt seit jeher der Amtsbetrieb mit Amtsermittlungsgrundsatz, da es da um verwaltungsähnliche Prozesse geht, in denen Rechtsgüter von generellem Belang wie das Kindeswohl, die staatliche Sicherung oder der staatliche Glauben zum Beispiel des Handelsregisters in Vortrag stehen.
Die Instanz beziehungsweise der Gerichtshof bestimmt bei der Amtsermittlung Ausmaß und Charakter der Untersuchungen und die Instanz beziehungsweise der Gerichtshof ist an die Äußerung und die Beweisermittlungsanträge der Beteiligten nicht abgebunden. ( § 24 Absatz 2 _____ ) sind alle für den Sonderfall relevanten Gegebenheiten, ebenso die für die Beteiligten zuträglichen zu beachten.
Die Anklagebehörde hat namentlich im strafrechtlichen _____ nicht lediglich die Gegebenheiten, die zur Trübung und sondern ebenso die zur Decharge dienend sind, zu herausfinden und für die Untersuchung der Beweismittel Besorgnis zu kümmern ( § 160 Absatz 2 StPO ). deren Verlustgeschäft ist zu versorgen.
Jeder lediglich _____ Option nachgekommen zu werden braucht allerdings nicht.
Soweit die Äußerung der Beteiligten und die Sachlage als solcher bei gewissenhafter Nachprüfung hierzu Grund geben, besteht _________________ Ermittlungspflicht und Aufklärungspflicht aber.
Wenn von späteren Untersuchungen ein Resultat, das dienlich ist,, den Beschluss beeinflussendes Resultat nicht mehr zu _________________ ist, sind die Untersuchungen lediglich danach abzuschließen.
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