Was ist die betriebliche Mitbestimmung?

Zuletzt aktualisiert: 22.01.2024

Dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kommt eine besondere Bedeutung zu, da es im Rahmen der Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmerseite in Unternehmen den verschiedenen Arbeitnehmervertretungen vielfältige Aufgaben, Rechte und Pflichten zuordnet. So können Arbeitnehmer im Betrieb u. a. personelle und soziale Angelegenheiten mitgestalten (Brox, Rüthers & Henssler 2016, S. 281).

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Das BetrVG enthält acht Teile:

  1. §§ 1 bis 6 BetrVG (Allgemeine Vorschriften)
  2. §§ 7 bis 59a BetrVG (Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat)
  3. §§ 60 bis 73b BetrVG (Jugend- und Auszubildendenvertretung)
  4. §§ 74 bis 113 BetrVG (Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer)
  5. §§ 114 bis 118 BetrVG (Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten)
  6. §§ 119 bis 121 BetrVG (Straf- und Bußgeldvorschriften)
  7. §§ 122 bis 124 BetrVG (Änderung von Gesetzen)
  8. §§ 125 bis 132 BetrVG (Übergangs- und Schlussvorschriften)
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