In Teil 4 unseres Quizzes zum Thema Vermögensrecht musst Du Fragen aus der Welt der Rechtswissenschaften beantworten.
10 Fragen! Mach den Wissenscheck und bestehe das Quiz!
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Eines Nachts stiehlt D das _____.
Nun fallen beide Begriffe auseinander: D ist nun der _____ des Fahrrades, da er jetzt die tatsächliche Sachherrschaft ausübt, X bleibt jedoch weiterhin Eigentümer des Fahrrades.
Dass kein _____ stattgefunden hat, liegt daran, dass sich X nicht mit D über einen Eigentumsübergang geeinigt hat.
Das Beispiel macht deutlich, dass der Besitz _____ _____ darstellt, sondern lediglich die Zuordnung rein tatsächlicher Natur.
Wenngleich _____ _____ umstritten ist, wollen wir nachfolgend dieser Ansicht folgen.
Bei vielen _____ wird allerdings vermutet, dass der Besitzer auch Eigentümer der Sache sei.
Dies kommt vor allem durch die Eigentumsvermutung des § 1006 _____ zu dem Ausdruck, wonach gem. § 1006 Absatz 1 S. 1 _____ zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache vermutet wird, dass er auch Eigentümer der Sache sei.
Als Beispiel möge der _____ Sachverhalt dienen.
Gem. § 1006 Absatz 1 S. 1 _____ ist zu vermuten, dass X nicht nur Besitzer, sondern auch Eigentümer der Jacke ist.
Bei dieser _____ des Besitzes hat eine Person die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, ohne dass eine andere Person in irgendeiner Weise auf diese Herrschaftsbeziehung beteiligt ist.
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