Wer ist in Deutschland für die Strafvollstreckung zuständig?
Die Vollbringung eines Urteilsspruches, der in einem Strafverfahren ergangen ist, ist Strafvollstreckung und Strafvollstreckung bedeutet die Erzwingung des Strafmaßes durch öffentliche Einrichtungen. Sie unterscheidet sich vom Vollzug dadurch, dass Letzteres die Weise, Ersteres das Ob der Ausführung einer Strafmaßnahme regelt. Ein Teilbereich des Strafprozessrechts ist das Strafvollstreckungsrecht in Deutschland festgelegt in § 449 ff Strafprozessordnung. Diese Regel ist aber bislang äußerst defektiv, weshalb sich die Länder auf das vereinte Schriftwerk einer Strafvollstreckungsordnung vereinbart haben, die allerdings für die Strafgerichte nicht verbindlich, aber in der Praktik vollkommen unbehelligt ist.
Dazu, Ausmaß, Weise und ggf. Länge der Strafmaßnahme zu bewachen dient das Vollstreckungsverfahren. Speziell Bußgelder undfreiheitsstrafen sind einer Strafvollstreckung erreichbar. Die Fragestellungen eines eventuellen Strafaufschubs, der Festnahme zum Strafantritt und einer frühen Vertagung der Reststrafe zur Strafaussetzung als auch die nachfolgende Bewährungsüberwachung zur Strafvollstreckung gehören bei Haftstrafen außerdem. Die Exekution des Verurteilten zur Strafvollstreckung ist in Rechtsordnungen zu errechnen, in denen es die Kapitalstrafe gibt.
Die Strafvollstreckung kann aber bis zur Beschluss über das Gnadengesuch vorübergehend nachgestellt werden, wenn nennenswerte Gnadengründe vorliegen und der staatliche Belang die umgehende Ausführung nicht erfordert.
Maßnahme der Sicherstellung und Aufbesserung wie beispielsweise die Zuweisung in der Sicherheitsverwahrung, und zuletzt außerdem Schritte der Vermögensabschöpfung, die strafrechtlich ist, wie der Niedergang gehören ebenso zur Strafvollstreckung.
Die Justizverwaltung ist befugt für die Strafvollstreckung prinzipiell. Da der Vollstreckungsbehörde, Rechtspfleger für Strafbefehle und Entscheidungen nach Erwachsenenstrafrecht, während bei Verdammungen nach Jugendstrafrecht der Jugendrichter als Vollstreckungsleiter dienstfertig wird, ist in Deutschland nach § 451 StPO die Anklagebehörde. Im Wesentlichen bei den Strafvollstreckungskammern ( § 462a Strafprozessordnung ) liegt die Aufsicht, die gerichtlich ist, der Strafvollstreckung und des Vollzuges in Deutschland.
Fragestellungen der Strafvollstreckung spielen zuweilen schon im Ermittlungsverfahren eine Funktion. Die Ordnungsmacht kann so beispielsweise zur Sicherstellung der zukünftigen Vollziehung eines Bußgeldes eine Sicherheit zurückbehalten oder provisorische Maßregeln wie eine materielle Haft zur Sicherstellung einer künftigen Vermögensabschöpfung werden getroffen.