In Teil 11 unseres Quizzes zum Thema Verwaltungsprozessrecht Deutschland musst Du Fragen aus der Welt der Rechtswissenschaften beantworten.
10 Fragen! Mach den Wissenscheck und bestehe das Quiz!
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Die Zulässigkeit der _____ setzt voraus, dass die Beteiligten beteiligtenfähig sind.
Gemäß § 61 VwGO sind dies natürliche und juristische Personen sowie Ver_________________igungen, soweit ihnen _________________ Recht zustehen kann.
Hiernach sind beispielsweise _________________e Gesellschaft bürgerlichen Rechts und _________________ Personalrat beteiligtenfähig.
Die _____ können ferner durch Landesrecht bestimmen, dass Behörden beteiligtenfähig sind.
Dies ist umfassend in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, _____ und Saarland geschehen, beschränkt in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz.
Nicht beteiligungsfähig sind _____.
Dies trifft gemäß § 62 Absatz 1 _____ auf Geschäftsfähige sowie beschränkt Geschäftsfähige zu, die für den Verfahrensgegenstand als geschäftsfähig anerkannt sind.
Personenvereinigungen werden gemäß § 62 Absatz 3 _____ durch ihren gesetzlichen Vertreter vertreten.
Für _________________ Gemeinde ist dies etwa der Bürgermeister.
Fehlt es einem Beteiligten an der Prozessfähigkeit, muss er sich durch _________________ prozessfähigen Vertreter vertreten lassen.
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