In Teil 4 unseres Quizzes zum Thema Tagesgeldkonto musst Du Fragen aus der Welt der Betriebswirtschaftslehre beantworten.
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Dazu zählen auch _____, die das Institut durch Ausstellung einer Urkunde verbrieft hat, jedoch nicht Inhaberschuldverschreibungen und Orderschuldverschreibungen.
Von dieser Bestimmung werden mithin auch _____ und Tagesgeldeinlagen erfasst.
Neben dieser gesetzlichen Einlagensicherung besteht bei den einzelnen Bankenverbänden noch _________________ zusätzliche, über diesen Betrag hinausgehende Einlagensicherung.
Die Kreditinstitute sind rechtlich verpflichtet, über Art und Höhe der Einlagensicherung Auskunft zu geben, wenn ihre Kunden _________________ besonderes Interesse an der Nominalsicherheit _________________er Geldanlage offenbaren.
Da Einlagen auf Tagesgeldkonten der Einlagensicherung unterliegen, sind sie mündelsicher gemäß § 1807 _____.
In der _____ beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherungsgrenze seit dem 30. Juni 2009 100 % der Einlagensumme, maximal jedoch 100.000 €.
Über die _____ Mindestanforderungen hinaus bieten Banken in vielen Ländern weitere Sicherungen an.
In _____ sind dies die Einlagensicherungsfonds der jeweiligen Bankenverbände, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus die Einlagen der Kunden schützen.
Einen Rechtsanspruch auf _____ haben Bankkunden allerdings nicht, wodurch die Sicherung günstiger und einfacher gestaltet werden kann.
Das Tagesgeldkonto unterscheidet sich zu anderen Konten für Privatpersonen in einigen _____ :
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