In Teil 2 unseres Quizzes zum Thema Akkusationsprinzip musst Du Fragen aus der Welt der Rechtswissenschaften beantworten.
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Dass der Verletzte als _____ auftritt, ist das Privatstrafrecht dadurch charakterisiert.
Er kann jedoch nicht lediglich s_________________ Schädigung kompensiert einfordern, sondern _________________ Strafe, die an ihn zu zahlend ist,, über die Schädigung hinausgehende Strafe.
Es gab im _____ _____ daneben für feststehende Fallen die Popularklage.
Das Privatklagesystem mit dem in der Justizgeschichte so genannten Akkusationsverfahren endete, als das Staatswesen sein Gewaltmonopol auf die Protektion _____ _____ ausweitete und die Verbrechensverfolgung von Amtsstellen wegen einleitete.
Unter _____ des Inquisitionsprinzips erfolgte diese öffentliche Verbrechensverfolgung seit dem verspäteten Mittelalter.
Der Kadi ermittelte im Inquisitionsprozess selber die _____, auf deren Grundlage er später seinen Entscheid fällte.
Das Akkusationsprinzip sollte den dadurch berechtigten _____ vorsorgen.
In _____ schon 1770 im ehemaligem Kurfürstentum Sachsen eingebracht wurde das Akkusationsprinzip.
Der Strafrechtsreformer _____ war Vordenker.
Zur _____ in den Prozessordnungen der restlichen Nationen führte zuerst die Wirkung des Code, der französisch ist, d’ instruction criminelle aus der Zeit um genau 1808 aber in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts, das 19. ist.
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