WeGeBau
Eigentlich ist dies eine ganz einfache Wahrheit: Je besser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf neue Anforderungen vorbereitet sind, umso besser für das Unternehmen. Es profitiert von ihrem Können und zwar auf vielen Ebenen. Von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben alle etwas. Geben Sie deshalb Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Chance, sich beruflich weiterzubilden!
Wir helfen Ihnen dabei — und Sie profitieren!
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten mit dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU).
Welche Personen werden gefördert
Generell können Beschäftigte durch das WeGebAU-Programm gefördert werden, die entweder qualifiziert, älter oder gering qualifiziert sind. Zur Förderung über WeGebAU müssen laut Arbeitsagentur folgende Kriterien erfüllt sein:
Qualifizierte ältere Arbeitnehmer Fördervoraussetzungen
- Ab dem 45. Lebensjahr
- Mit anerkanntem Berufsabschluss
- Betrieb mit weniger als 250 Mitarbeitern
Förderinstrumente
- Weiterbildungskosten nach § 417 SGB III
Gering qualifizierte Arbeitnehmer Fördervoraussetzungen
- Ohne anerkannten Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, jedoch seit mehr als vier Jahren auf Helferebene tätig
- Unter 45 Jahre und Betrieb mit weniger als 250 Mitarbeitern
Förderinstrumente
- Weiterbildungskosten nach § 77 Abs. 2 SGB III
- Arbeitsentgeltzuschuss nach § 235c SGB III
Gering qualifizierte ältere Arbeitnehmer Fördervoraussetzungen
- Ab dem 45. Lebensjahr
- Ohne anerkannten Berufsabschluss oder
- Mit Berufsabschluss, jedoch seit mehr als vier Jahren auf Helferebene tätig
- Betrieb mit weniger als 250 Mitarbeitern
Förderinstrumente
- Weiterbildungskosten nach § 417 SGB III
- Arbeitsentgeltzuschuss nach § 235c SGB III17 SGB III
Der Ablauf der Förderung!
Erst-Information
Informieren Sie sich zunächst umfassend über das Programm WeGebAU und Ihre weiteren Fördermöglichkeiten. Hierzu bieten wir Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch an.Kontakt-Aufnahme mit der Agentur für Arbeit
Nachdem Sie sich einen groben Überblick über den Qualifizierungsbedarf Ihrer Mitarbeiter/sich selbst verschafft haben, schildern Sie Ihrem WeGebAU-Ansprechpartner im Team des ArbeitgeberService bei Ihrer Arbeitsagentur Ihre Situation und sprechen über den Qualifizierungsbedarf Ihrer Mitarbeiter/sich selbst. Fordern Sie die Antragsformulare (Erhebungsbogen) an und lassen Sie sich diese per E-Mail zusenden.
Viele Agenturen kommen auch zu Ihnen ins Haus und informieren Sie vor Ort.Vorbereiten der Antragsformulare
Füllen Sie die Antragsformulare aller Mitarbeiter/von sich selbst aus. Diese senden Sie anschließend direkt an die Agentur für Arbeit. Diese leitet die Prüfung der Mitarbeiter/über Sie ein.Prüfung und Bewilligung der Anträge durch die Agentur für Arbeit
Nun prüft die Agentur alle Anträge der Mitarbeiter einzeln, gibt Ihnen eine Weiterbildungszusage und versendet die Bildungsgutscheine.Rückgabe aller Antragsformulare
Noch einmal unterstützten wir Sie beim korrekten Ausfüllen der Formulare und geben hilfreiche Tipps. Anschließend geben Sie alle Antragsformulare ausgefüllt und komplett sowie termingerecht an die Agentur für Arbeit zurück.Start der Qualifizierungs-Maßnahme
Entsprechend der Anmeldung startet jetzt Ihre Qualifizierungs-Maßnahme!