In Teil 3 unseres Quizzes zum Thema Zivilprozessordnung Deutschland musst Du Fragen aus der Welt der Rechtswissenschaften beantworten.
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Die Parteien müssen dem Gericht alle entscheidungserheblichen _____ wahrheitsgemäß und rechtzeitig vortragen, das Gericht ermittelt den maßgeblichen Sachverhalt grundsätzlich nicht von Amts wegen.
Über strittige _____ wird Beweis erhoben, weil das Urteil der materiellen Wahrheit entsprechen soll ( § 286 ZPO ).
Die Beweisaufnahme, beispielsweise die Einvernahme von Zeugen, erfolgt unmittelbar vor dem Prozessgericht ( § _____, § 309, § 355 ZPO ).
In der _____ entscheidet das Gericht aufgrund einer öffentlichen mündlichen Verhandlung ( § 279 ZPO, § 169 GVG ).
Auch für den _____ gelten schließlich die verfassungsrechtlichen Verfahrensgrundsätze.
So gehören zu _________________em rechtsstaatlichen Verfahren etwa die Bindung an Recht und Gesetz, der Anspruch auf _________________en effektiven und zügigen Rechtsschutz und _________________ faires Verfahren, die Wahrnehmung gerichtlicher Hinweispflichten und der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit.
Die Parteien haben ferner _________________ Anspruch auf den gesetzlichen Richter, auf rechtliches Gehör und sollen vor Überraschungsentscheidungen geschützt sein.
Schließlich gelten die _____ Grundrechte.
So wird etwa aus Art. 3 Absatz 1 GG _________________ allgem_________________es Willkürverbot abgeleitet.
Was war die Zivilprozessordnung von _____ ?
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