In Teil 7 unseres Quizzes zum Thema Zins musst Du Fragen aus der Welt der Betriebswirtschaftslehre beantworten.
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Der _____ forderte seit 622 n. Chr. dazu auf, nicht Zins zu nehmen, indem die Gläubiger in mehrfachen Beträgen wiedernehmen, was sie ausgeliehen haben.
Nach Sure _____ hat der Kreditnehmer dem Kreditgeber nur das Kapital zurückzuerstatten.
Beim islamischen Zinsverbot ist es bis heute in der _____ geblieben.
_____ brauchten die christlichen Regeln des Zinsverbots nicht zu befolgen, und manche wurden deshalb im Hochmittelalter zu Geldverleihern.
Ihnen erlaubte die _____ Zinsgeschäfte mit Angehörigen anderer Religionen.
Die Reichspolizeiordnung von _____ begrenzte den Höchstzinssatz für den Geldverleih der Juden auf 5 %.
Erste mathematische Zinsberechnungen ermöglichte 1614 _____ mit der Erfindung des Logarithmus, 1617 beschrieb er das exponentielle Wachstum von Schulden durch Zinsen.
Eine Lockerung des Zinsverbots trat inzwischen durch die Reichsabschiede von 1500, 1548 und 1577 _________________, die nach ihrem Wortlaut _________________en Zins von 5 % für den Rentenkauf erlaubten, was die Allgem_________________heit jedoch auch auf Darlehen bezog.
Bereits _____ erkannte das Reichskammergericht an, dass der Kreditnehmer neben einem Darlehen auch das aufgelauffen Interesse zu bezahlen schuldig sei.
Im Jahre 1638 plädierte der Universalgelehrte _____ für die Zulässigkeit des Zinses.
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