In Teil 7 unseres Quizzes zum Thema Wesentlichkeitstheorie musst Du Fragen aus der Welt der Rechtswissenschaften beantworten.
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BVerfGE 116, 24 - Aufnahme: Für die Falle der prompten Aufhebung _________________r Aufnahme, über deren Bedingungen der Eingebürgerte selber geirrt hat, biete § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg _________________ genügende Ermächtigungsgrundlage.
BVerfGE _____, 282 - Zwangsbehandlung im Forensik: Die erforderlichen Bedingungen für die Rechtmäßigkeit einer Zwangsbehandlung bedürften geregelter und feststehender rechtlicher Bestimmung.
BVerfGE 134, 141 - Observierung von Abgeordneten: In der Observierung _________________es Parlamentsmitglieds durch Organe des Geheimdienstes liege _________________ Einfall in den kostenlosen Auftrag, der zum Wahrung der libertären freiheitlichen Verfassung begründet s_________________ könne.
Dieser _____ unterliege strikten Verhältnismäßigkeitsanforderungen und bedürfe einer Rechtsgrundlage, die den Prinzipien des Gesetzesvorbehalts genügt.
_____ den Einfall in die ungezwungene Bevollmächtigung bezeichnen müsse diese Rechtsgrundlage aber nicht.
BVerfGE _____, 69 - Gigaliner: Der im Rechtsstaatsprinzip und im Demokratiegebot wurzelnde Parlamentsvorbehalt gebietet, dass in wichtigen entscheidenden Gebieten, speziell im Gebiet der Grundrechtsausübung, soweit diese öffentlicher Bestimmung verfügbar ist, die entscheidenden Beschlüsse vom Legislative getröpfelt werden.
Wann es einer Bestimmung durch die parlamentarische _____ bedarf, lässt sich lediglich im Sicht auf das respektive Sachgebiet und die Eigenheit des besorgten Regelungsgegenstandes urteilen.
BVerfGE 139, 19 - Zu den verfassungsrechtlichen Leistungsanforderungen an die Einleitung von Einstellungshöchstaltersgrenzen im Öffentlichen Service: Die Wesentlichkeitsdoktrin beantwortet nicht lediglich die Fragestellung, ob überdies _________________ exaktes Objekt rechtlich zu reglementieren ist.
BVerfGE _____, 143 - Beglaubigung von Studienordnungen: Wesentliche Beschlüsse zur Beglaubigung dürfe die Legislative nicht generell anderen Darstellern lassen, sondern muss sie unter Berücksichtigung der Eigenrationalität der Forschung selber ergreifen.
BVerfGE 143, 38 - _____: Zum anderen hängen die Voraussetzungen an Content, Sinn und Geltung der rechtlichen Determination von der Eigenheit des zu regelnden Umstandes ab, speziell davon, in welchem Ausmaß das zu regelnde Sachgebiet einer umfassenderen begrifflichen Umformulierung außerdem erreichbar ist.
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