In Teil 8 unseres Quizzes zum Thema Wertpapierdepot musst Du Fragen aus der Welt der Betriebswirtschaftslehre beantworten.
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An dieser Sammelurkunde haben die _________________zelnen Inhaber der Wertpapiere _________________en Miteigentumsanteil nach § 6 DepotG, ausgedrückt durch _________________ entsprechendes Guthaben auf dem Depotkonto.
Die _____ des Alleineigentums und Miteigentum beruht bei der Sammelverwahrung weder auf Vermischung noch auf Vertrag, sondern auf Gesetz.
Der Auslieferungsanspruch des Depotinhabers gegen seine Depotbank nach den § § 7 Absatz 1 und § 8 _____ ist in seiner rechtlichen Bewertung umstritten, ähnelt aber dem Anspruch auf wertmäßige Beteiligung in Form von Auslieferungsansprüchen gegen den Verwahrer.
Der Hinterleger _________________r Sammelurkunde muss die Ermächtigung zur Girosammelverwahrung ausdrücklich erteilen. er ist berechtigt, jederzeit und ohne Zustimmung der übrigen Beteiligten _________________ bei _________________r Wertpapiersammelbank hinterlegte Sammelurkunde durch Einzelurkunden oder umgekehrt zu ersetzen (§ 9 Absatz 1 Satz 2 DepotG).
Die Hinterlegung der Sammelurkunde entfaltet die gleiche Rechtswirkung, als wenn _________________ gleiche Anzahl einzelner effektiver Wertpapierurkunden hinterlegt worden wäre.
Der Gesetzgeber hat jedoch den technischen _____ bei Aktien dadurch berücksichtigt, dass er in § 10 Absatz 5 AktG seit April 1998 der Aktiengesellschaft die Möglichkeit bietet, den Verbriefungsanspruch des Aktionärs auszuschließen.
Hierdurch reduziert sich der Wertpapiercharakter der Aktie von der _____ Verkörperung in einer Urkunde auf das buchmäßig vorhandene Miteigentum des Aktionärs an einer Globalurkunde.
Anwendung findet sie bei Schuldbuchforderungen, die über _________________ Bankdepot gehalten werden.
Die sammelverwahrten Wertrechte werden dazu auf den Namen der Wertpapiersammelbank in _________________ Sammelschuldbuchkonto _________________getragen.
Die Girosammelverwahrung ist die _________________zige Möglichkeit, Wertrechte bei Schuldbuchforderungen über _________________ Wertpapierdepot zu halten, was wiederum die _________________zige Möglichkeit ist, nach dem 22. August 2012 aufgelegte, börsennotierte Bundeswertpapiere überhaupt zu halten.
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