In Teil 8 unseres Quizzes zum Thema Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft musst Du Fragen aus der Welt der Rechtswissenschaften beantworten.
10 Fragen! Mach den Wissenscheck und bestehe das Quiz!
Quiz: Wählen Sie eine Antwort.
/
Von weitläufiger _____ war diese Differenzierung im zeitligerem Kaufrecht.
Beide _____ des Ankaufes wurden durch die Schuldrechtsreform gesetzlich umfassend angeglichen.
Im _____ ist ein Kaufvertrag, speziell ein Kaufvertrag der alltäglichen Lebensführung formfrei.
Er kann so beispielsweise _____, brieflich oder durch schlüssige Handlungsweise vollendet werden.
Die Legislatur schreibt für genaue Arten von Kaufverträgen eine spezielle Erscheinungsform vor. deren Verstoß hat gemäß § 125 S. 1 _____ prinzipiell die Unwirksamkeit des Kontrakts zur Konsequenz.
Das Testat des Kaufvertrags durch einen Notar ist so gemäß § 311b Absatz 1 _____ beim Grundstückserwerb notwendig.
_____ und Schutzfunktion hat dies.
Weiters gemäß § 15 Absatz 4 des GmbHG beim Erwerb eines GmbH-Anteils und gemäß § 2371 _____ beim in der Praktik rarem Erbschaftskauf ist notarielle Bescheinigung notwendig.
Dass ihr Kontrakt in _____ _____ _____ geschlossen wird, können zuletzt die Interessengruppen einigen.
Die Leistungspflichten definiert § 433 _____.
Antwort prüfen
Dein Ergebnis
Antworten überprüfen
Leider keine Ergebnisse gefunden.
Bitte wiederhole das Quiz und probiere verschiedene Antwortkombinationen aus.Dein Meilenstein
30
Klasse! Weiter so!
Der erste Schritt für die Weiterbildung ist geschafft. Spiele dich fit und bringe dich selbst auf ein neues Wissenslevel für dein persönliches Wachstum.
Du hast noch kein Profil. Erstelle kostenlos ein Profil, um deinen Fortschritt zu speichern und teste das spielerische Lernen mit der Weiterbildung 14 Tage lang.
Mehr Quiz
Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft – Teil 4Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft – Teil 9Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft – Teil 2Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft – Teil 14Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft – Teil 10Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft – Teil 5