In Teil 3 unseres Quizzes zum Thema Verpflegungsmehraufwand musst Du Fragen aus der Welt der Betriebswirtschaftslehre beantworten.
10 Fragen! Mach den Wissenscheck und bestehe das Quiz!

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Wenn die Dreimonatsfrist mindestens vier Wochen lang _________________ wird, beispielsweise durch vorübergehende Tätigkeit an einem anderen Arbeitsort oder Urlaub, beginnt eine neue Dreimonatsfrist zu laufen.
Im Falle einer Einsatzwechseltätigkeit hat der Arbeitnehmer _________________ erste Tätigkeitsstätte, so dass nur die Abwesenheitsdauer von der Wohnung maßgebend ist.
Bei länger andauerndem Einsatz am selben Ort ist auch hier nach Ablauf der Dreimonatsfrist _________________ pauschaler Abzug von Verpflegungsmehraufwand zulässig.
Von _____ bis 2019 wurden Verpflegungsmehraufwendungen zu folgenden Beträgen pro Kalendertag angesetzt :
Bei _________________er Abwesenheit von 24 Stunden _________________ Betrag in Höhe von 24 €,
Bei dienstlichen Reisen von mehr als 8 Stunden, sowie für Anreisetag und Abreisetag, _________________ Betrag von 12 €,
Bei Berufskraftfahrern konnte nur _________________ Schätzbetrag von 5 € geltend gemacht werden.
Bis _____ 2013 wurden Verpflegungsmehraufwendungen zu folgenden Beträgen pro Kalendertag angesetzt :
_____ € bei einer Abwesenheit von 24 Stunden,
_____ € bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden,
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