In Teil 5 unseres Quizzes zum Thema Verlustvortrag musst Du Fragen aus der Welt der Betriebswirtschaftslehre beantworten.
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Das Einkommensteuerrecht unterscheidet in § _____ EStG zwischen Verlustrücktrag und Verlustvortrag.
Ein Verlustrücktrag liegt mithin vor, wenn _____ entstandene Verluste mit Gewinnen der unmittelbar vorausgegangenen Vorperiode verrechnet werden. der Verlustvortrag betrifft hingegen künftige Geschäftsjahre.
Verlustvorträge dürfen nur bei dem verlusterzielenden Unternehmen verrechnet werden ( § § _____, § 10d EStG, § § 1, § 8 Absatz 1 KStG ).
Diese Verlustnutzung unterliegt zahlreichen _____ und _____ _____.
Nach § 15a EStG ist der Verlustausgleich _________________ Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft auf die Höhe seiner Kapitaleinlage beschränkt.
Nicht ausgeglichene Verluste können gemäß § 10d EStG in den folgenden Veranlagungszeiträumen bis zu _________________m Gesamtbetrag der Einkünfte von _________________r Million Euro unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % des _________________ Million Euro übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abgezogen werden.
Bei zusammenveranlagten Ehegatten tritt an die Stelle des Betrags von _________________er Million Euro _________________ Betrag von zwei Millionen Euro.
Der Verlustvortrag ist nur insoweit zulässig, als die Verluste nicht durch _________________ Verlustrücktrag bereits in zurückliegenden Veranlagungszeiträumen mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen werden konnten.
_____ aus Steuerstundungsmodellen, denen der Steuerpflichtige nach dem 10. November 2005 beigetreten ist oder für die nach dem 10. November 2005 mit dem Außenvertrieb begonnen wurde, dürfen weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden ( § 15b EStG ).
Da die Verrechnung mit späteren Gewinnen nicht ausgeschlossen wird, ist _________________ gesonderte Verlustfeststellung notwendig.
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