In Teil 6 unseres Quizzes zum Thema Schuldverhältnisse musst Du Fragen aus der Welt der Rechtswissenschaften beantworten.
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Im _____ werden die Erfüllung, die Leistung an Erfüllungs statt beziehungsweise die Annahme an Erfüllungs statt sowie die Aufrechnung näher betrachtet.
_____ ist das Bewirken der geschuldeten Leistung.
Gem. § 362 Absatz 1 _____ erlischt das Schuldverhältnis, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.
Das bedeutet, dass der _____ eingetreten sein muss.
_____ _____ nennt den Schuldner nicht.
Daher kann _____ _____ auch durch einen Dritten bewirkt werden.
Die Leistung durch Dritte regelt § 267 _____.
Für den _____ muss aber in jedem Fall erkennbar sein, dass für den Gläubiger erfüllt wird.
Nimmt der Gläubiger eine ihm als Erfüllung angebotene Leistung an, dann trifft ihn gem. § 363 _____ die Beweislast, wenn er diese Leistung nicht als Erfüllung betrachtet, weil sie eine andere als die geschuldete Leistung oder unvollständig gewesen sein soll.
Die Erfüllung kann gem. § 362 Absatz 2 _____ auch gegenüber einem Dritten erfolgen.
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