In Teil 15 unseres Quizzes zum Thema Schuldverhältnisse musst Du Fragen aus der Welt der Rechtswissenschaften beantworten.
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Ein vertraglicher Ausschlussgrund könnte sich dagegen beispielsweise gem. § 391 Absatz 2 _____ ergeben.
Danach wird angenommen, dass die Aufrechnung _____ _____, für _____ ein anderer Leistungsort besteht, ausgeschlossen sein soll, wenn vereinbart wurde, dass die Leistung zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort erfolgen soll.
Sind die _____ der Aufrechnung erfüllt, dann ist eine Aufrechnung grundsätzlich möglich.
Nach § 388 S. 1 _____ erfolgt die Aufrechnung durch die Erklärung der Aufrechnung gegenüber der anderen Partei.
Allerdings ist die _____ unwirksam, wenn sie unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung abgegeben wird.
Zudem muss der Aufrechnende _________________ geschäftsfähig oder aber stattdessen durch seinen gesetzlichen Vertreter vertreten sein.
Die Aufrechnung bewirkt, dass die _____, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenübergetreten sind.
Damit erlischt _____ auch ein Schuldverhältnis, wenn die geschuldete Leistung höchstens der aufgerechneten Forderung entsprach.
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