In Teil 6 unseres Quizzes zum Thema Prokura musst Du Fragen aus der Welt der Betriebswirtschaftslehre beantworten.
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Des Weiteren sind _____ denkbar, in denen die Prokura weder gemäß § 53 HGB in das Handelsregister eingetragen wurde noch das Erlöschen der Prokura durch Löschung Eingang in das Handelsregister gefunden hat, die so genannte sekundäre Unrichtigkeit des Handelsregisters.
Hier ist umstritten, ob das Rechtsgeschäft, das _________________ Vertreter nach dem Erlöschen dieser Prokura vorgenommen hat, trotzdem gegen den Vertretenen wirkt, also ob § 15 Absatz 1 HGB anwendbar ist.
Bejaht man die Anwendbarkeit, gilt das Obige auch in diesem _____.
_____ des Geschäftsinhabers,
_____ der Prokura,
_____ des Arbeitsverhältnisses des Prokuristen,
_____ des Gewerbebetriebes oder Insolvenzeröffnung,
nachträgliche _____ des Prokuristen,
Hingegen erlischt die Prokura nicht beim _____ des Geschäftsinhabers ( § 52 Absatz 3 HGB ).
Der _____ des Vollmachtgebers ändert nichts an rechtswirksam erteilten Vollmachten.
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