In Teil 1 unseres Quizzes zum Thema Prokura musst Du Fragen aus der Welt der Betriebswirtschaftslehre beantworten.
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Prokura ist in Deutschland, Österreich und in der Schweiz bei Unternehmen _________________ durch _________________n Kaufmann an Mitarbeiter erteilte umfangreiche geschäftliche Vertretungsmacht.
Die Rechtsgrundlagen der Prokura finden sich im _____ Handelsrecht in § 48 bis § 53 HGB.
Danach ermächtigt sie gemäß § 49 Absatz 1 HGB zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb _________________ Handelsgewerbes mit sich bringt.
Durch Verwendung des unbestimmten Artikels _________________ Handelsgewerbes will der Gesetzgeber zum Ausdruck bringen, dass der Prokurist auch branchenübergreifende Geschäfte abschließen darf.
Genau dies ist dem Handlungsbevollmächtigten verwehrt, weil die entsprechende Bestimmung in § 54 Absatz 1 HGB die bestimmtere Formulierung _________________ derartigen Handelsgewerbes verwendet und damit sein Geschäftsfeld auf das Handelsgewerbe beschränkt, in dem er tätig ist.
Die Prokura ist ausdrücklich zu erteilen ( § _____ Absatz 1 HGB ) und vom Inhaber des Handelsgewerbes nach § 53 Absatz 1 HGB im Handelsregister einzutragen.
Diese Eintragung hat lediglich _________________, da bereits die förmliche Ernennung zum Prokuristen eine handelsrechtliche Prokura konstitutiv begründet.
Die Vorschrift des § 49 Absatz 1 HGB legt den Umfang der Prokura zwingend fest, sodass der Prokurist in diesem Rahmen rechtsgeschäftlich im Namen und für Rechnung des Kaufmanns handeln darf und die so abgeschlossenen Geschäfte den Kaufmann verpflichten und berechtigen ( § 164 Absatz 1 _____ ).
Selbst wenn die Prokura im Innenverhältnis zwischen Kaufmann und Prokurist enger ausgestaltet wird, als es der gesetzliche Rahmen vorsieht, darf der Prokurist im Außenverhältnis den Umfang seiner handelsrechtlichen Prokura _________________ ausschöpfen, denn § 50 HGB erklärt alle Beschränkungen dieser Prokura für unwirksam.
Die Geschäftspartner des Prokuristen dürfen ohne weiteres Risiko auf den _____ vorgesehenen Umfang der Prokura vertrauen und brauchen nicht das Risiko einer eventuell fehlenden Vertretungsmacht zu fürchten.
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