In Teil 10 unseres Quizzes zum Thema Mietvertrag Deutschland musst Du Fragen aus der Welt der Rechtswissenschaften beantworten.
10 Fragen! Mach den Wissenscheck und bestehe das Quiz!

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Die Kündigungsfrist für Bestandnehmer beträgt _________________ drei Monate zum Monatsende abzüglich des Karenzurlaubes.
Unerlaubt ist die Übereinkunft einer langjährigeren Kündigungsfrist für den _____.
Die Kündigungsfrist beträgt für Wohnungsvermieter auch _____ Monate.
Und nach acht Jahren auf neun Monate verlängert sie sich aber nach fünf Jahren auf sechs Monate ( § 573c _____ ).
Kontrakte, die vor dem _____ _____ 2001 erledigt wurden, enthalten oft die Bestimmung, dass bei einer Mietdauer von mehr als zehn Jahren die Kündigungsfrist für den Wohnungsvermieter zwölf Monate beträgt.
Kontrakte, die vor dem _____ _____ 2001 erledigt wurden, in denen die Kündigungsfristen nicht formularmäßig verfasst sind, können im Ausnahmefall immerzu gegenwärtig valide miesere Voraussetzungen für Bestandnehmer beinhalten.
Die Fälligkeitszeitpunkt des Mietbetrages ist durch § 556b Absatz 1 _____ geregelt und besagt: Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.
Das ist bei einer vereinbarten allmonatlichen Mietzahlung daher der dritte Arbeitstag _________________ Monats.
Dass da Satertage im _____ zu anderen Gebieten, wie zum Beispiel im Arbeitsrecht, nicht als Arbeitstag zählen, ist dabei zu berücksichtigen.
Es ging im verhandelter _____ um die Pacht für Februar 2008.
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