In Teil 1 unseres Quizzes zum Thema Leistungszeit musst Du Fragen aus der Welt der Rechtswissenschaften beantworten.
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Der Moment ist Leistungszeit im Vertragsrecht, an welchem die Vertragsparteien die _____ und Zahlung aus einem Kontrakt zu erzielen haben.
_____ der Kaufvertrag, aber außerdem der Pachtvertrag, Darlehensvertrag, Dienstvertrag, Beschäftigungsvertrag oder der Werkvertrag kommen als Kontrakte in Betracht.
Die Leistungsabgabe des Händlers besteht beim Kaufvertrag zum Beispiel in der _____ und Auslieferung der Lieferung und der Gegenwert des Ankäufers in der Bezahlung des Preises und Abbau des Handelsartikels.
Wann diese _____ zu bringen sind, ergibt sich im Normalfall aus den Lieferungsbedingungen und Zahlungskonditionen.
Die Schicht und das Entgelt besitzt beim Beschäftigungsvertrag _________________ Leistungszeit.
Der _____ der Arbeit und seine Bezahlung können beim Werkvertrag lange Zeitlang nach dem Vertragsabschluss sein.
Nichts ist in den Zahlungskonditionen und Lieferungsbedingungen abgesprochen, die Leistungsabgaben und nämlich Bahn um Bahn sind gemäß § 271 Absatz 1 _____ augenblicklich zu liefern ( § 320 Absatz 1 _____ ).
Unmittelbar bedeutet, dass der Schuldensünder die _____ im Moment der Bildung seines Verschuldens zu liefern hat, wenn nichts anderes durch Gesetzmäßigkeit oder notarielle Einigung festgelegt ist und sich aus den Gegebenheiten nichts anderes ergibt.
_____ _____ ist geboten.
_____ _____ muss der Debitor zu einem straffen Augenblick erledigen.
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