In Teil 8 unseres Quizzes zum Thema Leistungsstörung musst Du Fragen aus der Welt der Operations Management beantworten.
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Will der Gläubiger einen Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens aus § § 280 Absatz 1 und 2, 286 _____ geltend machen, dann muss ein Verzug vorliegen.
Bei der _____ der Leistung besteht zunächst nur eine vorübergehende Verhinderung der Leistung.
Erst mit Zutreffen der in § 286 _____ genannten Voraussetzungen liegt dann auch ein Verzug vor.
Ein Anspruch aus § § 280 Absatz 1 und 2, 286 _____ ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Es besteht ein Schuldverhältnis i. S. d. § 280 Absatz 1 S. 1 _____.
Gem. § 311 Absatz 2 _____ zählen hierzu auch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen, die Anbahnung eines Vertrags sowie ähnliche geschäftliche Kontakte.
Es liegt eine Pflichtverletzung des _____ vor.
Der _____ hat die Pflichtverletzung zu vertreten.
Es muss _____ _____ entstanden sein.
Die Voraussetzungen des § 286 _____ treffen zu:
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