In Teil 2 unseres Quizzes zum Thema Leistungsort musst Du Fragen aus der Welt der Rechtswissenschaften beantworten.
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Von einer _____ spricht man daher.
Den _____ behüten will die Gesetzesform so.
Für die Übereinkunft des Leistungsorts ist in § 269 Absatz 3 BGB bestimmt, dass aus der Tatsache selbst, dass der Debitor die Kosten des Versands aufgenommen hat, nicht zu _________________ ist, dass die Stelle, nach welchem der Versand zu stattfinden hat, der Leistungsort sein soll.
Demnach ist, obwohl der Leistungserfolg beim _____ auftreten soll, die Leistungshandlung beim Debitor zu wirken: Leistungsort und Erfolgsort fallen nachher auseinander.
Als _____ bezeichnet man dies.
Wenn abgesprochen ist, dass nicht bloß der Leistungserfolg, sondern ebenfalls die Leistungshandlung beim Kreditor erfolgen soll, handelt es sich dagegen um _________________ Bringschuld.
Was bei der Geldzahlungsschuld gilt, ist mittlerweile kontrovers, nachdem wenigstens außerhalb von Verbrauchergeschäften _________________ europarechtliche Bestimmung besteht.
Erfolgsort und Leistungsort liegen bei der Holschuld somit beim _____.
Beide liegen bei der _____ beim Kreditor.
Die Standorte fallen bei der _____ auseinander -.
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