In Teil 1 unseres Quizzes zum Thema Kapitalertragsteuer musst Du Fragen aus der Welt der Betriebswirtschaftslehre beantworten.
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Die Kapitalertragsteuer ist _________________ Erhebungsform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer.
Als Quellensteuer wird sie von der die Kapitalerträge auszahlenden Zahlstelle für _____ des Gläubigers der Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Die Kapitalertragsteuer wird, wenn sie nicht als Abgeltungsteuer ausgestaltet ist, bei der Steuerveranlagung wie _________________ Steuervorauszahlung behandelt.
_____ aus Kapitalvermögen unterliegen in fast allen europäischen Staaten der jeweiligen Einkommensteuer.
Um den Steueranspruch zu sichern, wird die auf die Kapitalerträge entfallende Einkommensteuer oftmals direkt an der _____ mittels einer Kapitalertragsteuer eingefordert.
Der Zahlende behält sie für den Empfänger _________________ und überweist sie an die Finanzbehörde.
Auch wenn Kapitalerträge nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen, wie zum Beispiel Zinsen aus Privatdarlehen, bedeutet das nicht, dass sie _____ bleiben.
Der _____ muss die Kapitalerträge in seiner Steuererklärung angeben.
In _____ beträgt die Kapitalertragsteuer seit 1. Jänner 2016 25 % beziehungsweise 27.5 %.
Mit Abführung der KESt ist der Kapitalertrag abschließend besteuert (§ 97 Absatz 1 EStG) und wird bei Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens _________________ miteinbezogen.
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