In Teil 2 unseres Quizzes zum Thema In dubio pro reo musst Du Fragen aus der Welt der Rechtswissenschaften beantworten.
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Wenn das Strafgericht von einem dem Inkulpaten _____ Fazit eingenommen ist, darf und muss es sondern diese der Entscheidung zu Basis stecken.
Wenn nach _____ Beweiswürdigung gegenwärtig Ungläubigkeiten verbleiben, wird das Prinzip Im Verdacht für den Inkulpaten nicht bei der Beweiswürdigung eingesetzt, sondern lediglich danach.
Er muss von Amtsstelle wegen die Sachlage abklären und, ebenso ohne Beweisermittlungsanträge, alle in Frage bevorstehenden Beweise erschöpfen, bevor das Strafgericht _________________ Inkulpaten nach dem Prinzip Im Verdacht für den Inkulpaten freispricht.
_____ _____ des Zweifelssatzes führt in der Überarbeitung schon auf die Sachrüge weg zur Kassation.
Da der Zweifelssatz dem stofflichen Gesetz beigeordnet wird, ist _________________ Verfahrensrüge nicht nötig.
Das _____ Im Verdacht für den Inkulpaten ist lediglich außerdem gebrochen, wenn sich aus dem Urteilsspruch selber ergibt, dass das Strafgericht Ungläubigkeiten an dem Verschulden des Inkulpaten hatte.
Dies ist beispielsweise außerdem die Lage, wenn bei zwei Angeklagten, die _________________ Handlung gleichzeitig ausgeführt haben, bei denen aber nicht festzustellen ist, wessen Vorstellung die Handlung war, im Entscheidung vollführt wird: Da das Strafgericht nicht klarlegen konnte, wessen Vorstellung die Handlung war, geht es davon aus, dass die Angeklagten den Begriff gleichzeitig hatten, oder wenn das Strafgericht der Entscheidung Berechnungen statt dinglicher Behauptungen zu Basis legt.
Mit brächte sich die _____ Anwendbarkeit des Zweifelssatzes aber außerdem Schwierigkeiten.
Keine Verwendung auf Fälle findet der Zweifelssatz nach dem Prinzip _____.
Ob und inwieweit er auf Prozessvoraussetzungen anzuwenden ist, ist kontrovers: Während die _____ mehrheitlich annimmt, die Handlung sei dem Straftäter zudem in formeller Sicht nachzuweisen, weswegen der Zweifelssatz eingesetzt werden müsse, stellt der Bundesgerichtshof wenigstens zusätzlich darauf ab, dass zwischen den individuellen Prozessvoraussetzungen unterschieden werden müsse.
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