In Teil 5 unseres Quizzes zum Thema Geistiges Eigentum musst Du Fragen aus der Welt der Rechtswissenschaften beantworten.
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Ob aber überdies _________________ intellektuelles Eigen bestehen könne, ist in der Rechtswissenschaft, die französisch ist, ungeachtet der Kodifikation des Code de la propriété intellectuelle von 1992 hinter wie vor streitig.
Alles alle seine physischen und unkörperlichen Dinge bezeichnet das austriakische Sachenrecht in § _____ des Allgemeinen zivilen Gesetzbuchs dagegen als Besitztum im sachlichem Verständnis.
Das _____ zugehöret jemanden.
Seit der Zusammenstellung durch _____ und Rudolf Klostermann in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts, das 19. Zivilrecht ist, spricht das germanische Zivilrecht zusammenfassend von Immaterialgüterrecht.
Den Ausdruck des intellektuellen Besitztums in § _____ Absatz 1 Nr. 3 UWG verwendet die germanische Legislative.
Kein präziser Trend mehr ist sich schien trotz bestimmter _____ der Gedanke, der naturrechtlich ist, des intellektuellen Besitztums gegenüber anderen Bezeichnungen durchzusetzen, so mittlerweile zu bemerken.
Eine der in _____ beherrschenden rechtswissenschaftlichen Fachblätter zum Frage heißt Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, die Fachanwaltsbezeichnung beschränkt sich auf den berufsmäßigen Rechtsschutz und umfasst bei den für die Vergabe nachzuweisenden speziellen Kenntnisständen lediglich urheberrechtliche Gehalte des gewerbsmäßigen Rechtsschutzes ( § 14 f. Fachanwaltsordnung ).
Max-Planck-Institut für Geistiges Steuerrecht, Wettbewerbsrecht und Eigentum nannte sich das Max-Planck-Institut für Wettbewerbsrecht und Immaterialgüterrecht bis zum _____ _____ 2010.
_____ als Max-Planck-Institut für fremdländisches und weltweites Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Patentrecht begründet worden war es.
Dem Schutz des Eigentums, das gewerblich ist, ( Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des Eigentums, das gewerblich ist, von _____ ) und dem Schutz der Anrechte der Erschaffer an ihren Werken der Kunst und Literatur widmeten sich die frühzeitigen weltweiten Übereinkommen zusätzlich separat ( Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Kunst und Literatur ( BÜ ) von 1886 ).
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