In Teil 4 unseres Quizzes zum Thema Geistiges Eigentum musst Du Fragen aus der Welt der Rechtswissenschaften beantworten.
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_____ im 18. Jahrhundert
Im 18. Jahrhundert auf Kunstwerk, Fachliteratur und praktische Inventionen transferiert wurden die Thesen, die im 16. und 17. Jahrhundert zum Privatbesitz entwickelt sind,, beispielsweise von _____ in der Arbeitstheorie.
Ihre Kreationen müssten außerdem als _____ ihres intellektuellen Werks und damit als ihr intellektuelles Eigen behütet werden, wie eben jeder Mensch über ihre individuellen Aktionen und Überlegungen beschließen dürfe.
Als _____ Monografie zum intellektuellem Eigen gilt Gundlings Schriftwerk von 1726.
Lediglich Besitztum an physischen Objekten ( § 903, § 90 _____ ) kennen die weitläufigen kontinentaleuropäischen Kodifikationen des Code civil und des Bürgerlichen Kodex in ihrer Überlieferung, die römisch-rechtlich ist.
Man überließ Bestimmungen zum intellektuellem Besitz den Sondergesetzen und man lehnte sie im Hinsicht auf die Gewerbefreiheit ebenfalls völlig ab, namentlich die Historische Rechtsschule um _____.
Terminus des „ intellektuellen _____
Lediglich durch _________________ Registrierungsakt, beispielsweise die Eintragung beim Deutschen Markenamt und Patentamt entsteht das Copyright gestaltlos aufgrund des Realakts der Werkschöpfung, die gewerbsmäßigen Schutzrechte dagegen.
Der Terminus des intellektuellen Besitztums in _____ und Spanien wird deshalb lediglich für urheberrechtlich geschützte künstlerisch-schöpferische Arbeiten benutzt.
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