In Teil 8 unseres Quizzes zum Thema Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte musst Du Fragen aus der Welt der Rechtswissenschaften beantworten.
10 Fragen! Mach den Wissenscheck und bestehe das Quiz!

Quiz: Wählen Sie eine Antwort.

/
Bis zum Inkrafttreten des _____ Zusatzprotokolls am 1. November 1998 waren die Bestimmungen insofern strikter, als Eigenart.
38 Aussage 2 a. F. bestimmte, dass dem Gericht aus jedem Staatswesen lediglich _________________ Kadi zugehören durfte.
Dass der Kanadier _____ von 1980 bis 1998 für Liechtenstein als bis aktuell alleiniger nichteuropäischer Kadi am EGMR beschäftigt war, trug dies dazu bei.
Für _____ _____ der Kadis werden zudem Voraussetzungen herangezogen, die nicht speziell in Wesen.
21 Absatz 1 _____ verzeichnet sind, sich aber nach Auffassung des EGMR indirekt aus ihm ergeben und ihn in bestimmter Linie präzisieren.
Da lediglich so _________________ zweckmäßige Beteiligung an dem Werk des Gerichts machbar ist, fällt hierunter zum Beispiel der genügende Kenntnisstand wenigstens _________________r Amtssprache des Gerichts.
Von der Parlamentarischen Besammlung des _____ ausgewählt werden die Kadis.
Dies verschafft ihnen _________________ übergeordnete freiheitliche Legitimierung.
_____ Absatz 1 erfüllen.
Lediglich bis zum Schluss der Vorlagefrist ist _________________ Aufhebung durch den Mitgliedsstaat machbar.
Antwort prüfen
Antworten überprüfen
Dein Meilenstein
30
Klasse! Weiter so!
Der erste Schritt für die Weiterbildung ist geschafft. Spiele dich fit und bringe dich selbst auf ein neues Wissenslevel für dein persönliches Wachstum.

Du hast noch kein Profil. Erstelle kostenlos ein Profil, um deinen Fortschritt zu speichern und teste das spielerische Lernen mit der Weiterbildung 14 Tage lang.