In Teil 3 unseres Quizzes zum Thema Erbrecht Deutschland musst Du Fragen aus der Welt der Rechtswissenschaften beantworten.
10 Fragen! Mach den Wissenscheck und bestehe das Quiz!
Quiz: Wählen Sie eine Antwort.
/
_________ bezeichnet in dem germanischen Gesetz eine Sache der ehrenamtlichen Justizgewalt.
Nach der _________ übernimmt der Rechtsnachfolger in dem Umfeld der Gesamtrechtsnachfolgerschaft steuerliche Buchwertigkeiten, Anschaffungskosten oder Abschreibungsbemessungsgrundlagen des Gesetzvorgängers.
Was ist ein Großmütigkommentar zu dem Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsvorschrift und Nebenvorschriften?
Was ist eine Bestimmung in dem Zusammenhang der legalen Erbfolge?
Als _________ bezeichnet man in der Rechtspflege die kalkulatorische Wertigkeit eines Nachlassenschafts unter Rücksicht des allumfassenden Nachlassbesitzes und nach Rückzug aller vorrätigen Nachlassenschaftsverbindlichkeiten.
Als _________ bezeichnet man in dem germanischen Privatrecht eine Willensäußerung, die bei unilateralen oder lediglich eingleisig verpflichtenden Gesetzgeschäften hinzutritt und nach der ein anderer zu einer Performance betraut sein soll.
Was ist eine Bezeichnung aus dem Nachlassrecht?
Was ist eine Vorbestimmung in dem Gesellschaftsvertrag eines Jemandgesellschafts, die in unstrittigen gesellschafterbezogenen Zusammenstellungen, die nach der Gesetzesform den Abbruch des Gesellschaftssystems zu dem Ergebnis haben, das Abscheiden des beteiligten Teilhabers aus der dem Gesellschaftssystem anordnet, die von den verbleibenden Teilhabern fortgeführt wird?
Was ist in Deutschland generell ein staatliches Ersuchen an unentdeckte Abnehmer zu der Eintragung von Rechtsansprüchen oder Anrecht?
Was ist nach germanischem Privatrecht ein Prozess, bei dem der Reichtum einer Leutemehrheit unter den Kolleginnen zugeteilt und die Community oder Gesellschaftssystem zerlassen wird?
Antwort prüfen
Dein Ergebnis
Antworten überprüfen
Leider keine Ergebnisse gefunden.
Bitte wiederhole das Quiz und probiere verschiedene Antwortkombinationen aus.