In Teil 2 unseres Quizzes zum Thema Entgeltabrechnung musst Du Fragen aus der Welt der Betriebswirtschaftslehre beantworten.
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Zahlreiche gesetzliche Grundlagen in der Gewerbeordnung, im _____ und SGB V regeln Detailfragen zur Entgeltabrechnung.
Gemäß § 108 Absatz 1 GewO ist dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts _________________ Abrechnung in Textform oder in elektronischer Form mit Textausdruck zu erteilen.
Diese Abrechnung muss mindestens _____ über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten.
Hinsichtlich der _____ sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zulagen, Zuschläge, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich.
Nach dem Wortlaut konstituiert § 108 Absatz 1 GewO _________________ generellen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Entgeltabrechnung, sondern dieser Anspruch entsteht erst bei Zahlung des Arbeitsentgelts.
Das Arbeitsentgelt, die _____ _____ und der Auszahlungsbetrag sind gemäß § 107 GewO in Euro zu berechnen und auszuweisen.
Als Rechtsbegriff taucht die Entgeltabrechnung in § 28a Absatz 2a _____ auf.
Der Arbeitgeber hat gemäß § 28f Absatz 1 _____ für jeden Beschäftigten Entgeltunterlagen zu führen, wozu auch die Entgeltabrechnungen gehören.
Nach § 41 Absatz 1 EStG hat der Arbeitgeber am Ort der Betriebsstätte für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr _________________ Lohnkonto zu führen.
So hat nach § 8 BVV der Arbeitgeber in den Entgeltunterlagen _________________ Vielzahl von Angaben über die Beschäftigten aufzunehmen.
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