In Teil 5 unseres Quizzes zum Thema Dividende musst Du Fragen aus der Welt der Betriebswirtschaftslehre beantworten.
10 Fragen! Mach den Wissenscheck und bestehe das Quiz!

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Die Dividende wird üblicherweise auf das zugehörige Konto _________________ Wertpapierdepots überwiesen.
Bei börsennotierten Unternehmen ist dem Dividendenempfänger durch die auszahlende Depotbank _________________ Steuerbescheinigung über die einbehaltenen Steuern zu erteilen, bei nichtbörsennotierten Unternehmen erfolgt Auszahlung und Steuerbescheinigung direkt durch das ausschüttende Unternehmen.
Die Dividenden waren bis _____ 2008 bei inländischen Personen im Normalfall sowohl im Privatvermögen als auch im Betriebsvermögen nach dem Halbeinkünfteverfahren als Einnahmen zu besteuern, seit 2009 grundsätzlich bei Privatpersonen pauschal mit 25 % gesondertem Steuertarif oder nach dem Teileinkünfteverfahren bei Beteiligungen, die dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind.
Zu beachten ist, dass die Veräußerung von _____, die einer Beteiligung von 1 % oder mehr entsprechen, zu Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen sind und demnach dem Teileinkünfteverfahren unterliegen.
Bei Dividenden aus ausländischen Aktien wird häufig am Sitz der Gesellschaft _________________ Quellensteuer einbehalten.
Der Anleger muss die Dividende wie bei inländischen Aktien versteuern, kann aber die einbehaltene Quellensteuer in seiner deutschen Steuererklärung wahlweise von der Steuerschuld _________________ oder als Werbungskosten aus Kapitalvermögen anrechnen lassen.
Ist der Empfänger _________________r Dividende _________________ inländische Kapitalgesellschaft so kann die Einnahme je nach der Art der Beteiligung an der anderen Kapitalgesellschaft steuerfrei oder steuerpflichtig sein.
Ist die Ausschüttung der Dividende als _____ aus dem steuerlichen Einlagekonto erfolgt, so hat die Gesellschaft diese Ausschüttung als solche zu kennzeichnen.
Diese Ausschüttung gilt als _____ _____ der Einlagen an die Anteilseigner ( § 20 Absatz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ) und mindert die Anschaffungskosten.
Sie ist _________________ steuerbare Einnahme und unterliegt damit weder dem Steuerabzug in Höhe von 25 % noch der Einkommensteuer. sie wird in der von den Kreditinstituten erstellten und beim Finanzamt einzureichenden Steuerbescheinigung ausgewiesen, ist jedoch nicht in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung anzugeben.
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