In Teil 1 unseres Quizzes zum Thema Bürgschaft Deutschland musst Du Fragen aus der Welt der Rechtswissenschaften beantworten.
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Als aus selbständiger Rechtsgrundlage haftender Dritter tritt der Schadlosbürge neben den Hauptschuldner der _____.
Die _____, die zu sichernd ist, muss zur Wirkungskraft der Sicherung ausreichend entschieden genannt werden.
Einzuhalten ist die Schriftlichkeit des § 766 _____.
Bei Geschäften im Bestimmung der §, der § ist, _____ f. HGB kann auf das Schriftformgebot exzeptionell entsagt werden.
Da die Sicherung akzessorisch ist - sozusagen an der Hauptforderung klebt - muss die gegen den Hauptschuldner bestehende Anforderung oder _________________ Ersatzforderung wegen Leistungsstörung gegenwärtig existieren, somit effektiv zustande aufgetreten und gegenwärtig nicht gekentert sein.
Der _____ befriedigt den Kreditor der Anforderung, der Rechtsanspruch gegen den Hauptschuldner geht kraft Gesetzesform auf die Zitadelle über.
Neben der Prätention, die auf ihn übergegangen ist, der _____, der in Forderung genommen ist, kann gegenwärtig Prätentionen aus einem Schuldverhältnis mit dem Hauptschuldner haben.
Forderungen auf Aufwendungsersatz aus Verfügung ( § 670 _____ ) und Geschäftsbesorgung sind klassischerweise dies.
Rechtsansprüche aus Geschäftsleitung ohne Order ( § 683 _____ ) kommen in Betracht aber zudem.
Zudem ist abzugrenzen gegenüber der Garantie § 311 BGB, bei dem _________________ Schuldverhältnis, das eigen und nicht akzessorisch ist, gestiftet wird.
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