In Teil 3 unseres Quizzes zum Thema Betriebsausgabe musst Du Fragen aus der Welt der Betriebswirtschaftslehre beantworten.
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Aufwendungen, die nach Betriebsbeendigung anfallen, können grundsätzlich _________________ als Betriebsausgaben behandelt werden.
Von diesem Grundsatz hat die Rechtsprechung _____ _____ entwickelt, beispielsweise für nachträgliche Schuldzinsen, die aus Veräußerungserlösen und Verwertungserlösen nicht getilgt werden konnten.
Unabhängig von der Einkunftsart verbietet § _____ EStG den Abzug folgender Betriebsausgaben :
_____ zur privaten Lebensführung und Unterhalt von Familienangehörigen, selbst in beruflichem Zusammenhang - § 12 Nr. 1 EStG, vgl. oben
Zuwendungen - § _____ Nr. 2 EStG
die _____ vom Einkommen und sonstige Personensteuern sowie die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben und die Vorsteuerbeträge auf Aufwendungen, für die das Abzugsverbot der Nummer 1 oder des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 1, 3, 4, 7 oder Absatz 7 gilt. das gilt auch für die auf diese Steuern entfallenden Nebenleistungen ( § 12 Nr. 3 EStG )
_____ ( § 12 Nr. 4 EStG )
Aufwendungen des Steuerpflichtigen für s_________________e erstmalige Berufsausbildung und für _________________ Erststudium, wenn diese nicht im Rahmen _________________es Dienstverhältnisses stattfinden (§ 12 Nr. 5 EStG. siehe auch Sonderausgaben)
§ _____ Absatz 4a und 5 EStG begrenzt die Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben wie folgt :
_____ von betrieblichen Schuldzinsen, soweit sie durch Überentnahmen veranlasst sind ( § 4 Absatz 4a EStG )
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