In Teil 1 unseres Quizzes zum Thema Abgeltungsteuer musst Du Fragen aus der Welt der Betriebswirtschaftslehre beantworten.
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Die bekannteste Form sind bestimmte Anwendungen der Kapitalertragsteuer, welche auch, soweit _________________ Abgeltungswirkung eintritt, teilweise synonym als Abgeltungsteuer bezeichnet wird.Auch bestimmte Erhebungsformen für beschränkt Steuerpflichtige sind als Abgeltungsteuern ausgestaltet.
Weniger gebräuchlich, wenn auch korrekt, ist die Bezeichnung der Lohnsteuer als Abgeltungsteuer, wenn _________________ Veranlagung nicht vonnöten ist.
In _____ bewirken folgende Steuertatbestände, jeweils unter bestimmten Voraussetzungen, die Abgeltung der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer:
die Kapitalertragsteuer ( § _____ Absatz 5 EStG, § 32 KStG i. V. m. § 43 ff. EStG ),
der Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen ( § _____ Absatz 2 EStG, § 32 KStG i. V. m. § 50a EStG ) sowie
die Lohnsteuer ( § _____ EStG i. V. m. § 38 ff. EStG ).
In Österreich gilt seit dem 1. Januar 1993 _________________ Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge.
Der Steuersatz von ursprünglich _____ % wurde ab 1996 auf 25 % angehoben.
Spekulationsgewinne sind höchstens mit einem Steuersatz von _____ %, mindestens aber mit dem individuellen Steuertarif zu versteuern.
Kursgewinne aus Investmentfonds, welche _____ als zwölf Monate gehalten werden, sind mit 5 % zu versteuern.
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