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14 häufige Fragen zum QCG
Das Wichtigste kurz und knapp.
1. Was ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist eine gesetzliche Regelung, die Unternehmen und Beschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung unterstützt. Dabei können Weiterbildungs- und Lohnkosten teilweise oder vollständig von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Somit profitieren beide, Beschäftigte und Unternehmen.
2. Wer hat Anspruch auf eine Förderung über das QCG?
Prinzipiell stehen allen Arbeitnehmern Fördermittel übers QCG zu, unabhängig vom Alter oder der Unternehmensbranche, allerdings hängen die Förderhöhen von der Unternehmensgröße ab.
Auch muss der letzte Abschluss und die letzte vergleichbare Weiterbildung in der Regel mindestens 2 Jahre her sein. Ausnahmen von dieser Regel werden in bestimmten Fällen jedoch gemacht.
3. Welche Voraussetzungen müssen für eine Kostenerstattung erfüllt sein?
Eine förderfähige Weiterbildung muss berufsrelevant sein,
mindestens 120 Unterrichtsstunden umfassen und AZAV akrreditiert sein, was bei allen Weiterbildungen der FSGU der Fall ist.
Als individuelle Bedingung gilt, dass der letzte Abschluss bzw. Weiterbildung mindestens 2 Jahre her sein muss. Wir unterstützen Sie gerne bei möglichen Fragen dazu!
4. Wie flexibel bin ich bei der Absolvierung der Unterrichtseinheiten?
Es gibt keine Verpflichtung, die Unterrichtsstunden am Stück zu absolvieren und man kann die Teilnahme individuell und flexibel gestalten. Zum Beispiel kann eine Weiterbildung auch jede Woche 4-8 Stunden umfassen mit einer Mindestlaufzeit von entsprechend mehreren Wochen und Monaten. Unsere Akademie hat dazu passende Lösungen über den Lerncampus in petto.
5. Warum muss der Arbeitgeber der Weiterbildung zustimmen?
Ja, der Arbeitgeber muss der geplanten Weiterbildung vollumfänglich zustimmen, er muss diese sogar beantragen und den Arbeitnehmer während der Zeit freistellen. Im Gegenzug erhält er Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten (bis zu 100% möglich) und ebenso Lohnzuschüsse (bis 75% möglich). Darüber hinaus profitiert er vom höheren Qualifizierungslevel seines Mitarbeiters.
Ohne den Arbeitgeber im Boot gibt es also keinen Deal. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen weiter!
6. Wann muss der Arbeitgeber Beschäftigte für die Weiterbildung freistellen?
Der Arbeitgeber muss Sie – den Arbeitnehmer – für die Dauer der Weiterbildung freistellen, was Teil des Deals ist, damit er die Förderungen und Zuschüsse erhält. Er darf nicht verlangen, dass Sie während Ihrer Freizeit an der Weiterbildung teilnehmen oder die verpasste Arbeitszeit nachholen.
7. Welche Vorteile hat mein Arbeitgeber durch meine Weiterbildung?
Nach erfolgreich absolvierter Weiterbildung kann er auf ein höheres
Kompetenzlevel zurückgreifen, fördert somit die Entwicklung seiner Arbeitnehmer und sichert dauerhaft den zukünftigen Personalbedarf. Während der Weiterbildung nutzt er staatliche Zuschüsse zu Lohn- und Weiterbildungskosten und entlastet somit sein Budget. Durch die
flexible berufsbegleitende Weiterbildung können wochenlange Personalausfälle vermieden und Vertretungsregelungen angepasster koordiniert werden.
8. Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Alle unsere Weiterbildungen über den Lerncampus erfüllen die Voraussetzungen für Förderfähigkeit über das QCG, da sie die Mindeststundenanzahl und das geforderte Qualitätsniveau durch nachgewiesene staatliche Zulassung erfüllen.
9. Erhalte ich während der Weiterbildung weiterhin mein Gehalt?
Für Sie als Mitarbeiter ändert sich während einer beruflichen Weiterbildung nichts am Einkommen. Sie erhalten weiterhin Ihren Lohn oder Gehalt und werden für die Teilnahme am Kurs lediglich freigestellt. Ihr Arbeitgeber erhält für seine Aufwendungen Zuschüsse zu den Weiterbildungs- und Lohnkosten, abhängig von gewissen Faktoren wie der Unternehmensgröße.
10. Wie hoch ist die mögliche Förderhöhe?
Die konkrete Förderhöhe hängt zum Einen davon ab, wie hoch die Kosten für die Weiterbildung ausfallen und zum Anderen von der Quote, die bei gewisser Unternehmensgröße sowie den Rahmenbedingungen des Mitarbeiters erstattet wird. Prinzipiell können bis zu 100% der Lehrgangskosten und bis zu 75% der Lohnkosten erstattet werden. Bei Arbeitnehmern über 45 Jahren und solchen mit Behinderung gibt es sogar höhere Beträge.
11. Warum kann eine Rückzahlung der Förderung erforderlich werden?
Wenn Sie nicht durch fahrlässiges Verhalten (ständiges unentschuldigtes Fehlen) die Weiterbildung vorzeitig abbrechen, müssen Sie die Kosten nicht erstatten. Für einen regulären Abbruch müssen jedoch wichtige Gründe vorliegen, die im Zweifelsfall geprüft werden.
Prüfungen, die aus Krankheitsgründen nicht angetreten werden, können entsprechend nachgeholt werden. Wichtig ist jedoch, motiviert am Ball zu bleiben und sein Ziel nicht aus den Augen zu verlieren. Hierbei ist die richtige Anbieterwahl entscheidend.
12. Wie kann die Teilnahme an der Weiterbildung erfolgen – online oder vor Ort?
Die Zeiten, wo Sie sich zwingend zu einer Schule hinbegeben müssen, sind im digitalen Zeitalter vorbei. Sie können nach Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber von Ihrem Büro aus an online Weiterbildungen teilnehmen oder sich klassisch im Homeoffice dazuschalten. Ihre Weiterbildung soll sich ideal an Ihren Arbeitsalltag anpassen.
13. Warum darf ein Arbeitgeber keine Weiterbildungspflicht auferlegen?
Selbstverständlich kann Ihr Arbeitgeber Sie zu nichts zwingen. Es kann aber sein, dass eine verpasste und nicht wahrgenommene Weiterbildung Ihrer Beförderung im Wege steht oder für andere Entwicklungen hinderlich ist. Im Zweifelsfall gilt: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und lassen Sie sich von uns beraten!
14. Wie kann ich die Förderung nach dem QCG beantragen?
Die Förderung beantragen nicht Sie, sondern Ihr Arbeitgeber beim Arbeitgeberservice Ihrer regionalen Agentur für Arbeit. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber vorher alles durch, bereiten Sie sich gemeinsam vor und stellen den Antrag. Übrigens sind die behördlichen Hürden nicht sonderlich hoch und man erhält auch Unterstützung. Auch die Bearbeitungszeiten sind relativ kurz und die Chancen auf Erfolg hoch!
Förderberatung und Weiterbildung aus einer Hand

Wir sind der Partner, der Sie und Ihren Arbeitgeber ganzheitlich berät, einen individuellen Weiterbildungsplan erstellt und Sie beim Förderantrag unterstützt.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich beraten!
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Wir geben für Ihre Weiterbildung stets unser Bestes
Wir lieben unsere Aufgabe, Menschen auf ihrem Berufsweg bestmöglich zu unterstützen. Umso mehr freuen wir uns über die Auszeichnungen, die wir nur mit Hilfe unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreichen konnten.
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